Geld zurückverlangen für schlecht erbrachte Dienstleistung?

3 Antworten

Der Anbieter darf zuerst nachbessern.

Er könnte dir aber auch einen Nachlass gewähren.

kiwi1258 
Fragesteller
 08.07.2021, 22:05

Ja, ich habe den nun erneut darauf angesprochen und warte auf die Rückmeldung.
Überlege noch morgen zur Bank zu gehen und zu fragen, wie man eine bereits getätigte Überweisung zurückverlangen kann.

Rango82  08.07.2021, 22:08
@kiwi1258

Einfach Geld zurückholen geht nicht. Erstens ist das technisch nicht möglich, da bereits gebucht wurde.

Und zweitens darfst du es nicht, da der Anbieter einen Sachmangel nachbessern darf.

kiwi1258 
Fragesteller
 08.07.2021, 22:10
@Rango82

Angenommen der Sachmangel wird nicht behoben, was dann? (diese Angelegenheit ist mir sehr wichtig und ich bereite mich auf das schlimmste vor)

VincentvanGoch  08.07.2021, 22:14
@kiwi1258

Der übliche Weg, klagen vor einem Gericht.

Rango82  08.07.2021, 22:15
@kiwi1258

Zuerst musst du den Sachmangel geltend machen. Am besten immer schriftlich mit Fristsetzung. 2mal darf er, laut Gesetz, nachbessern.
Falls der Mangel immer noch besteht, kann du auf Minderung des Preises oder den Rücktritt vom Vertrag bestehen. Schadensersatzansprüche können eventuell in deinem Fall auch geltend gemacht werden.

VincentvanGoch  08.07.2021, 22:41
@Rango82

Bei einem Werkvertrag kann man die Abnahme des Werkes verweigern.

Rango82  08.07.2021, 22:45
@VincentvanGoch

Stimmt, allerdings wäre die Abnahme mit Bezahlung abgeschlossen, wenn ich mich nicht irre.

VincentvanGoch  08.07.2021, 22:48
@Rango82

Stellt sich die Frage, ob man das Werk vor fertigstellung abnehmen kann.

Hallo Kiwi,

die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln sind gesetzlich geregelt.

Der Gesetzgeber sieht vor, dem Übersetzer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

Hierdurch soll dem Auftragnehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Vertrag doch noch erfüllen zu können.

Frist zur Nacherfüllung

Der Nacherfüllungsanspruch geht den anderen Ansprüchen aus § 437 BGB vor, weshalb zur wirksamen Geltendmachung von Schadensersatz, Rücktritt und Minderung zuerst eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden muss. Diese muss anschließend erfolglos verstrichen sein.

Du schreibst:

Als ich den darauf angesprochen habe meinte dieser nur, dass es egal ist und die Behörden nicht darauf achten werden?!?

Diese Aussage halte ich persönlich für ein Schuldanerkenntnis. Ggf. kann die Haltung des Übersetzers auch als Weigerung gewertet werden. In diesem Fall wäre die Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich.

Allerdings bist du beweispflichtig und müsstest die Weigerung zur Nachbesserung auch belegen können, z.B. durch eine E-Mail.

Die Fristsetzung kann aber auch entbehrlich sein. Gem. § 323 Abs. 2 BGB kann auf eine Frist zur Nacherfüllung verzichtet werden, wenn die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert wurde.

Allerdings bist du beweispflichtig und müsstest die Weigerung zur Nachbesserung auch belegen können, z.B. durch eine E-Mail.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://lawandlegal.de/uebersicht-gewaehrleistungsrechte-des-kaeufers

Gut zu wissen:

Der geschlossene Vertrag enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Übersetzers.

Diese solltest du dir einmal im Allgemeinen und die Bedingungen bei Mängeln im Besonderen ansehen.

In der Regel werden in AGB auch die Rechte des Kunden bei Mängeln beschrieben.

In einem seriösen Vertrag könnte die Formulierung z.B. so aussehen.

Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

Der Übersetzer behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.

Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

https://www.sprachgewaltig.de/agb

Nachgefragt: Was ist der aktuelle Sachverhalt?

Du schreibst:

Als ich den nach Überweisung des Geldes um eine Vorabeinsicht gebeten habe, bemerkte ich, dass die Übersetzungen überhaupt nicht gut sind.

Demnach hast du die Leistung des Übersetzers bereits vor Erhalt der übersetzten Unterlagen bemängelt?

Die Übersetzung der Unterlagen erfolgt in der Regel auf dem Postweg. Kaum vorstellbar, dass ein vereidigter Übersetzer, seine Fehler wie von dir beschrieben rechtfertigt und sein mangelhaftes Werk trotzdem ohne Überarbeitung an seine Kunden verschickt.

Traurig genug, dass das Vertrauen des Verbrauchers in die Kompetenz eines vereidigten Übersetzers, derartig enttäuscht wurde.

Die eigene Unfähigkeit rechtfertigen zu wollen: dass es egal ist und die Behörden nicht darauf achten werden?!?

Diese Argumente verstoßen nicht nur gegen geltendes Recht, sonder sind im höchsten Maße arrogant.

Aber wie gesagt, ist dies nicht die übliche Verhaltensweise bei Mängeln.

Vor diesem Hintergrund könntest du vielleicht noch etwas zu dem aktuellen Sachverhalt sagen.

Bisher geklärt ist Folgendes:

  • Du hast den Übersetzer beauftragt
  • Du hast den vereinbarten Betrag bezahlt
  • Du hast eine Arbeitsprobe verlangt. (Die war mangelhaft)
  • Du hast den Übersetzer kontaktiert.

Deiner Frage ist leider nicht zu entnehmen, ob der Vorabansicht auch die Zustellung der mangelhaften Ausführung, als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung erfolgt ist.

Hinweis:

Die hier gemachten Tipps können eine qualifizierte Rechtsberatung durch einen Anwalt nicht ersetzen!

Tipp:

Nachdem die Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verlief, befindet sich der Schuldner (Übersetzer) im Verzug.

Ab jetzt könntest du auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen und die Kosten dem Übersetzer als Verzugsschaden in Rechnung stellen. Das geht aber nur nachdem die Frist zur Nacherfüllung abgelaufen ist.

Du möchtest wissen:

ob man sein bereits überwiesenes Geld für Leistung zurückverlangen kann, wenn diese nicht gut ist.

Nach Ablauf der Frist zur Nacherfüllung hast du das Recht vom Vertrag zurückzutreten und ggf. Schadenersatz zu fordern.

Im Falle eines wirksamen Rücktritt vom Vertrag werden die Vertragspartner so wie vor dem Vertragsschluss gestellt. Bereits erhaltene Leistungen werden gegenseitig erstattet.

Anspruch auf Schadenersatz. So könntest du z.B. einen anderen Übersetzer mit der Übersetzung deiner Unterlagen beauftragen.

Wird hier ein höherer Betrag fällig, muss der jetzige Übersetzer den Differenzbetrag bezahlen.

Gut zu wissen:

Der Gesetzgeber sieht folgende Reihenfolge vor:

  • Kaufvertrag
  • Mängel
  • Nacherfüllung
  • Rücktritt
  • Schadenersatz
Viel Erfolg!

Ich habe sowas auch schon erlebt. Bevor du den Aufstand machst, überlege dir das: Wenn die Unterlagen den von dir erwünschten Zweck erfüllen - und so sieht es ja wohl aus - soll dir die Rechtschreibung egal sein. Denn sonst hättest du auf jeden Fall einen erheblichen Aufwand, dein Geld wiederzubekommen, und du müsstest ja als Vorbedingung die beanstandeten Unterlagen zurückgeben. Das lohnt doch nicht.

kiwi1258 
Fragesteller
 08.07.2021, 22:08

Ja ich habe leider noch nichts erhalten, leider bereits das Geld überwiesen. Habe nur eine Vorabeinsicht erhalten, als ich darum gebeten habe und als ich diese sah, war ich geschockt. Da genau diese Unterlagen bei mir so angekommen wären.

RudolfFischer  09.07.2021, 13:24
@kiwi1258

Hm, im Voraus überweisen ist natürlich immer schlecht.

Ansonsten wiederhole ich: Wenn die erhaltenen Papiere ihren Zweck erfüllen, sollte man über die sprachliche Qualität hinwegsehen.