Rechtsfrage: Beauftragung einer Dienstleistung ohne meine Einwilligung rechtmäßig?

7 Antworten

Das ist bischen unsicher, Du solltest einen Anwalt fragen. Problem wird evtl. die Mustersendung darstellen. Im Handwerk sind auf jeden Fall Angebote, die nicht genommen werden, teilweise kostenpflichtig, gerade für den Arbeitsaufwand. Davon wissen die Kunden vielfach nichts im Vorfeld.

Daumen hoch. Wer nicht reagiert muss zahlen!

Naja ich würde sagen, das die Firma recht hat, weil du ja scheinbar, in der gewissen Zeit, keinen Widerspruch eingelegt hast. Weil du hast dir doch die Antwort selbst schon geben, das sich das, t hatte. aufgrund Urlaubszeit, angeblich erledigt hatte. Wer hatte den da Urlaub? Und selbst, wenn das Unternehmen Urlaub hatte, befreit das nicht, von der Widerspruchs frist.

Nicht Widerrufen, damit wird eine Auftragserteilung zugegeben.

Den Rechnungssteller davon unterrichten, dass keine Auftragserteilung erfolgt ist. In deinem Anschreiben stand ja ganz klar Anfrage. Der Rechnungsteller hätte dire zuerst ein Angebot über die Recherche stellen mussen und dann deine Beauftragung entsprechend diesem Angebot abwarten müssen. Eine "stillschweigende" Auftragserteilung auf diese Art uns Weise ist nicht möglich. Eine der wenigen Ausnahmen davon ist z.B. wenn du einen Monteur angefragt hast, der dir die Fliesen verlegen soll, der schickt dir die Preisliste und kommt auch gleich vorbei. Wenn du den Mann jetzt arbeiten lässt, dann ist in dem Augenblick in dem du Ihn mit der Arbeit beginnen lässt ein Werkvertrag zustande gekommen und der Mann hat ein Anrecht auf das vertraglich vereinbarte entgelt, dass er dir vorher mit der Preisliste mitgeteilt hat. Das heißt dann in altem Amtsdeutsch "nach Treu und Glauben". Schickst du den Mann aber wieder nach hause und lässt Ihn nicht anfangen, ist auch kein Vertrag zustande gekommen, also hat er auch kein Anrecht auf Entgelt (auch nicht auch die Kosten der Anfahrt). Er hätte halt auf deine Beauftragung entsprechend seinem Angebot (der Preisliste) warten müssen.

kann ich mir nicht vorstellen, dass man so einen auftrag herleiten kann. sie hätten von dir einen auftrag für ihre recherche anfordern müssen.

ich weiss wie ich in so einem fall verfahren würde: nichts machen, absolut gar nichts. sollen sie klagen, falls sie ernsthaft an erfolg glauben, was ich für unwahrscheinlich halte.

annokrat

Grundsätzlich hattest Du nicht widersprochen und damit war ein Vertrag zustande gekommen, ABER wenn Du in der Zeit nachweislich im Urlaub gewesen warst, dann könntest Du die "Einsetzung in den vorherigen Stand" verlangen, was sogar bei der Polizei und beim Gericht funktioniert.

Voraussetzung wäre aber natürlich, dass Du auch nach dem Urlaub nicht einfach gar nichts getan hattest und erst wach geworden warst, als die Rechnung kam.