Geld von Gewerbekonto einfach abheben?

5 Antworten

Kleingewerbe kannst du nicht gründen. Das kennt das Gewerberecht nicht. Du meldest ein Gewerbe an und fertig.

Kleinunternehmer gibt es nur im steuerlichen Bereich und zwar mit der Kleinunternehmereglung nach § 19 UstG und das betrifft auch nur die Umsatz, (MwST) steuer. das bedeutet, dass du von der Abführung und Zahlung der MwST an das FA bis zu einem Jahresumsatz von 17.500€ ( Nicht Gewinn)

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben davon unberührt.

Und klar kannst du vom Geschäftskonto Geld für private Zwecke abheben.

Das ist dann als privatentnahme in der Gewinn-Verlustrechnung zu verbuchen.

Und bei einem Jahresumsatz von 100€ (welches mit Sicherheit nicht viel Geld einnehmen wird. (Jährlich < 100€) wird das ganze als Hobby angesehen.

Dein Aufwand den du betreiben willst lohnt sich daher nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Den Kleinunternehmer gibt es nur in der Umsatzsteuer (Umsätze bis max. EUR 17.500 pro Jahr).

In der Einkommensteuer muss Dein Gewinn versteuert werden. Entnahmen aus dem Konto sind steuerneutrale Vorschüsse auf die Gewinnauszahlung (Gewinn nach Steuern).

In der Gewerbesteuer gibt es einen hohen Freibetrag für Personengesellschaften und Einzelunternehmer.

Du solltest so viel Geld haben, damit Du die Einkommenssteuer zahlen kannst.

Es gibt kein Kleingewerbe. Und bei so geringer Einnahmeerwartung lohnt sich doch gar kein separates Konto.

Nach Ablauf eines Kalenderjahres musst du als Gewerbetreibender eine Einkommensteuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben. Bei der Einkommensteuer gibt es einen Freibetrag von 9.000 €. Wenn der schon bei deinen anderen Einkünften angerechnet ist, muss der Gewinn aus deinem Gewerbe versteuert werden.

Du versteuerst ja nicht die Einzahlungen auf dem Konto... Und aus steuerlicher Sicht gibt es kein Kleingewerbe.

Unter 100 EUR. Da lohnt doch der ganze Aufwand nicht. PS: Es gibt kein Kleingewerbe.