Geld verliehen ohne Schuldschein, aber mit Chatverlauf als Beweis?

6 Antworten

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Nein,.das kann allenfalls ein Indiz sein,kein ausreichender Beweis.Das später ein "Geschenk" draus geworden ist oder sein soll,wäre der Einwurf des Beklagten.Die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift,ein sog.Schuldschein ist unerläßlich.Theoretisch wäre das Geschäft mündlich ,per Handschlag denkbar,und wenn dies vor Zeugen geschähe,gäbe es eine gewisse Chance.Verjährungen gibt es.Wenn kein Schuldschein vorliegt,in dem die Zahlungsmodalitäten,die späteste Frist zur Rückzahlung etc.genannt ist,gibt es weder den Beginn der Verjährung,noch die Verfolgungsverjährung,z.B.wegen Betruges.Sonstige Geschäfte verjähren nach zwei ,bzw, drei Jahren.Jede Zahlungsaufforderung oder Mahnung würde die Verjährung unterbrechen.Beste Grüße

Ob ein Gericht das als Beweis wertet, kann dir keiner sagen. Ein Indiz ist das aber schon. Dazu müsste mal halt den Chatverlauf anschauen und ob die beteiligten Personen auch identifizierbar sind. Einfach ein Name wie bei Whatsapp im Profil hat keine Aussagekraft. Da kann man reinschreiben was man will.

Ein Darlehen ohne Fälligkeitsdatum muss erstmal gekündigt werden und zwar laut Gesetz sind das 3 Monate. Erst nach den 3 Monaten kannst du klagen.

Wenn du da nie eine Forderung geltend gemacht hast, ist das bereits verjährt.

Jahr der Forderung plus 3 Kalenderjahre.

Naja Chatverlauf ist gerade kein Vertrag und man könnte auch ein Chatverlauf verfälschen ... hmmm das wird glaub ich nicht so einfach sein.

DerHans  14.02.2017, 12:07

sowieso egal, da verjährt.

Ganz entscheidend ist die finanzielle Situation von Person B. Wenn Person B keine Kohle hat, von H4 lebt und schon 3x den Offenbacher gemacht hat (Offenbarungseid geleistet) dann kann sich Person A seine Kohle abschreiben. Obwohl Person A absolut im Recht ist.
Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe.