geld verliehen und verstorben
hallo, wie ist es eigentlich, wenn person A an person B geld verleiht, ohne schuldschein oder zeugen und ohne rückzahlungsfrist und dann person A verstirbt. kann man das geld als erbin zurück verlangen? die erbin hat ja keine beweise für die leihgabe. würde mich freuen über antworten. lg
6 Antworten
Verlangen kann man es, es besteht ja tatsächlich ein mündlicher Vertrag zwischen den Personen A und B. Ob B das Geld zurückgibt, hängt von B's Fairness ab. Ohne Zeugen und schriftlichen Vertrag kann man nichts einklagen.
es gibt nur einen zettel, auf dem geschrieben steht das das geld an person B verliehen wurde. aber ohne datum und unterschrift von person B. der zettel hat bestimmt keinen wert oder?
Nein, kann man nicht. Du hast ja (wie du selbst sagst) keinen beweis dafür.
Das Geld ist futsch.
Das ist Pech für die Erbin.