Geld in der Tankstelle gefunden, darf ich das behalten?

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Wers findet darfs behalten, sofern es den Wert von 50euro nicht übersteigt oder keinen großen persönlichen wert darstellt. Klagen wird die eh nicht gegen dich und wenn doch gibt ihr den 10rr dann hat sich die Sache

Zu dem Zeitpunkt eigentlich der Tankstelle.
Jetzt natürlich dir ^^
Aber die Verkäuferin hatte recht auch wenn es einem vorherigem Kunden war.

Guten Abend,

Zwischen dem Verlierer (das Gesetz spricht genauer vom Empfangsberechtigten) und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen und abzuliefern. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde (Gemeinde/Polizei) anzuzeigen bzw. abzuliefern oder sie zu verwahren. Der Empfangsberechtigte schuldet dem Finder Ersatz seiner Aufwendungen und denFinderlohn. Der Finderlohn beträgt nach § 971 Abs. 1 BGB von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro 5 %, von dem Mehrwert 3 %, bei Tieren stets 3 %. Wurde die Sache in den Räumen einer Behörde, in den Beförderungsmitteln einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden, so erhält der Finder nur den halben Finderlohn und auch das nur, wenn die Sache mehr als 50 Euro wert ist (§ 978 Abs. 2 BGB).

Du darfst das Geld also behalten.

Quelle: Fundrecht

Liebe Grüße

Wissensdurst84

furbo  31.12.2015, 07:00

Du darfst das Geld also behalten.

Nö!

imager761  31.12.2015, 07:01

Du darfst das Geld also behalten.

Eben nicht, wenn die Tanstellenpächterin sich als Empfangsberechtigte zu erkennen gab :-O

Im übrigen verweise ich auf furbos zutreffende Einschätzung :-)

Nein, du darfst es nicht behalten, denn du hast das Geld im rechtlichen Sinne nicht gefunden. Daher sind die entsprechenden BGB-Vorschriften nicht anzuwenden.

In Geschäftsräumen gibt es keine Sachen, auch Geld, ohne Besitzer. Besitzer ist der Inhaber der Geschäftsräume, auch wenn dieser nichts von der Sache weiß. Besitzlosigkeit ist aber die Vorbedingung, um überhaupt etwas im rechtliches Sinne zu finden. Wer also in Geschäftsräumen etwas entdeckt (nicht findet!!), auch wenn es weniger als 10 € sind, handelt maximal als Besitzdiener des Geschäftsinhabers. Finder ist er nicht. 

Der BGH hat auch dazu schon entsprechend geurteilt (BGH vom 24.06.1987, AZ: VIII ZR 379/86).

Wenn du den Geldschein tatsächlich mitgenommen hast, hast du den TB des Diebstahls erfüllt. 

imager761  31.12.2015, 07:05

DH :-) Im Übrigen hat sich die Pächterin als Empfangsberechtigte der Banknote zu erkennen geben, der Schein ist also garnicht herrenlos, sondern ihr oder das des vorherigen Kunden heruntergefallenes Wechselgeld :-)

Gute Frage ;) 

Also eigentlich würde ich sagen, dass die Kohle dem, der sie verloren hat, gehört xD Ansonsten würde ich eher zur Tankstelle tendieren, aber ich ehrlich gesagt keinen Schimmer :)