Macht man sich Strafbar wenn man gefundenes Geld behält?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vergiss das mal mit dem Drogengeld, das macht die Sache noch komplizierter als sie ist.

Wenn Du es der Polizei gibst oder dem Fundbüro, dann werden die den Weg des geringsten Widerstandes gehen und das Geld wirklich als verloren ansehen. Sie werden den Vorbesitzer (also den Verkäufer fragen) und was meinst Du wird der tun?

Bei Immobilien ist das so geregelt, dass der neue Eigentümer auch Eigentümer aller Dinge wird, die in der Immobilie verbaut sind. Wenn da also Geld eingemauert wird, dann gehört es dem Käufer.

Zurück zur Tasche: Die hast Du gekauft. Und damit geht das Eigentum an der Tasche auf Dich über. Der vorherige Eigentümer gibt seinen Anspruch auf. Und damit auch den des Inhaltes. Allerdings sehen das nicht alle Richter so. Sicher kann man sich nicht sein, ob hier nicht einer kommt und meint, man hätte nur das Eigentum an der Tasche übertragen. Fraglich ist dann aber, wer der Eigentümer war, denn der Verkäufer hätte das Geld ja rausgenommen, wenn er davon gewusst hat.

Alles deins. Wenn du einen Fuffi im Fundbüro abgibst, dann wird man staunen. Weil, der könnte doch Jedem gehören. Steht ja kein Name darauf.

Findest du in besagter Tasche aber Geldbündel, dann ab damit zur Polizei. Wer weiß wo es gedruckt wurde.

Soweit ich weiss machst du dich nicht strafbar. Allerdings kann es sein dass der Kaufvertrag als ungültig erklärt wird, wenn dem Verkäufer nicht bewusst war dass das Geld drin war. 

Ja, wenn du einen Betrag von über 20 Euro findest, musst du dich beim Fundbüro melden. Meldet sich dort nach einem halben Jahr niemand, kriegst du ein schreiben und es ist dein GEld.

Der Unterschied: Er hat das Geld in seinem eigenen Eigentum gefunden.

Ich denke, das ist so, wie tinalisatina es geschildert hat. Wie besehen, so erworben, ohne Garantie, ohne Recht auf irgendwas ausser dem Besitz des erworbenen Guts, aber auch ohne irgendwelche damit verbundenen Pflichten.