Geld fehlt in der Kasse - was tun?

8 Antworten

Wenn das Geld tatsächlich nicht mehr auftaucht, kann es sein, dass man das von Dir ersetzt haben will und im schlimmsten Fall sogar die fristlose Kündigung zur Folge haben!
Aber wie kann so etwas überhaupt sein? Da ist doch irgendwo ein Fehler im System! Kassenabrechnung nur im Vieraugenprinzip! Sonst sind die Kassierer doch der Willkür des Kassenbüros machtlos ausgesetzt!

nuessli 
Fragesteller
 06.11.2009, 13:29

die können mir doch nix nachweisen und deshalb doch auch nicht kündigen! und ersetzen tu ichs nie im leben da ich es nicht genommen habe, das seh ich absolut nicht ein

RBMannheim  06.11.2009, 13:33
@nuessli

Die müssen dir das auch nicht nachweisen! Du mußt erklären, wo die Differenz herkommt! Du bist ja kassenverantwortlich! Kündigen können sie alleine schon wegen einem gestörten Vertrauensverhältnis nach einem solchen Vorfall! Und was Du ersetzen mußt, wird dir im schlimmsten Falle der Richter erklären!

nuessli 
Fragesteller
 06.11.2009, 13:36
@RBMannheim

die kündigung wäre mir relativ egal, da sie auf mich angewiesen sind und nicht ich auf sie... aber ich sehe nicht ein dass ich für etwas aufkommen muss was ich gar nicht war. ich würde auch vor gericht gehen. aber ohne beweise werde ich gar nichts zahlen

RBMannheim  06.11.2009, 14:01
@nuessli

Ob Du da nicht einem Irrglauben unterliegst! Kein Arbeitgeber ist wirklich auf einen einzelnen Mitarbeiter angewiesen! Jeder ist ersetzbar!
Sieh die Situation doch mal realistisch: Wenn die Mitarbeiter des Kassenbüros bestätigen, dass da nur Betrag X angekommen ist, ist das für ein Gericht sicher Beweis genug! Da hättest Du keine Chance! Und einem Urteil würdest auch Du dich nicht ohne Konsequenzen widersetzen!

Versuch herauszufinden wer da noch rangekommen sein könnte und beharre auf deinem Standpunkt. Vielleicht löst sich das Problem von alleine, mach dir am besten noch nicht so viele Gedanken.

Da du seit über einem jahr dort arbeitest, würd ich mir keine grossen Sorgen machen da die Chefin dir mitlerweile vertrauen sollte. Entweder das Geld taucht wieder auf oder es gibt ne Möglichkeit der Einigung mit der alle zufrieden sind.

Hallo! Ich sehe, diese Beiträge liegen einige Zeit zurück! Mich interessiert aber trotzdem, was dabei rausgekommen ist! Mir geht es nämlich genauso. Wir haben im 4 Augen-Prinzip unsere Einnahmen gezählt und den Safebag verschlossen. Alles hat gepasst. Heut bekam ich den Anruf, das in diesem Safebag Geld fehlt. Ich arbeite nun seit 5 Jahren in diesem Betrieb, aber sowas ist noch nie vorgekommen!

nuessli 
Fragesteller
 02.03.2012, 14:24

hallo!

ich musste damals eine stellungnahme schreiben und hatte tierische angst davor, was passiert. ohne grund, wenn du es nicht getan hast, brauchst du auch keine angst zu haben... es kam bis heute nicht raus wer es war, aber inoffiziell wissen es alle, dass es eine bestimmte mitarbeiterin war. ich arbeite seit 2 jahren nicht mehr dort, aber durch eine kollegin erfuhr ich, dass sie privatdetektive angeheuert hatten und vor 2 wochen wurde diese mitarbeiterin entlassen, da sie beim geld klauen (aus der kasse) mehrmals erwischt wurde... es ist wahrscheinlich, dass allein durch sie in den letzten 3 jahren ein schaden im 5stelligen bereich entstand.

Grisu4  02.03.2012, 16:18
@nuessli

Natürlich macht man sich Gedanken, weil alles gepasst hat und man hat es unterschrieben, klar guten gewissens und nun fehlt da Geld. Ich weiß nur nicht wie. Da es ein verschlossener sagebag war und keine kasse. Wenn sie den übeltäter finden wollen, finden sie ihn auch. Wir arbeiten nun alle seit jahren zusammen und jetzt seit ein/zwei Monaten unerklärliche Differenzen. Eine Stellungnahme musste ich auch schreiben. Aber danke für die hilfreiche Antwort, baut schon ein bisl auf! LG

Ich würde mir erst mal keine Sorgen machen. Vielleicht fehlt ja gar kein Geld. Wenn Geld fehlen sollte müsste der Nachweis erbracht werden, bei welcher Filiale der Fehlbetrag aufgetreten ist. Wenn eine Kassiererin für einen Fehlbetrag haftbar gemacht werden soll muss ihr dieses Risiko auch ausgeglichen werden. Das Risiko einer Mankohaftung des Arbeitnehmer muss vertraglich vereinbart werden, zudem müsste das Haftungsrisiko durch einen zusätzlichen Gehaltsbestandteil ausgeglichen werden. Also, erst mal ruhig bleiben, nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird. Peter Kleinsorge