Geld fehlt in der Kasse

7 Antworten

Wenn Du die Leitung dieses Ladens hast dann solltest Du auch für entsprechende Kassenbefugnisse sorgen.

Es ist ziemlich egal wie das Geld abhanden gekommen ist. Eure betriebliche Organisation lässt mE zu wünschen übrig.

Zu einer Kasse sollte immer nur eine Person Zugang haben. Mit dem Ausgleich von 250€ ist hier nicht geholfen.

1.es gibt keine Mankoklausel 2. natürlich wird täglich ein tagesabschluss gemacht. Das Geld fehlt im Wechselgeld (also ein Teil ist immer im Safe falls wir Kleingeld oder kleine scheine brauchen) und davon fehlt was 3.leider gibt es keinen Betriebsrat

Ich bin auch der Meinung das ich es nicht zahlen muss, dennoch ist das ein echt schwieriges Thema...

3.leider gibt es keinen Betriebsrat

Der hätte das Geld auch nicht wieder beschafft.

Wenn überhaupt, dann müssen alle (!), die mit der Kasse zu tun haben (und Mankogeld bekommen), den Fehlbetrag zu gleichen Teilen ausgleichen...

@verreisterNutzer

Bekommen wir doch alle nicht also mankogeld. Der Chef will es jetzt von mir... Aber das ist doch nicht rechtens so oder?

@verreisterNutzer

Ich ergänze: Und dann relativiert sich das Ganze, denn wegen (angenommen 50,- Euro) lohnt es sich nicht, gegen den Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen.

Sollte dies jedoch öfter passieren, muss eine Lösung gefunden werden (Sicherheitskontrollen, Kameras, ggf. Privatdetektiv usw.). Hier wäre jedoch in erster Linie der Arbeitgeber aufgrund seines Betriebsrisikos und seiner Fürsorgepflicht gefordert.

Im Übrigen kann man das Unternehmen einmal fragen, warum es sich nicht gegen solche Fehlbeträge versichert hat. Die Prämien dafür sind verhältnismäßig gering.

Das nicht alle Mankogeld bekommen, die mit der Kasse zu tun haben, ist absolut nicht in Ordnung. Schon aus diesem Grund würde ich eine Zahlung ablehnen.

@verreisterNutzer

Das ist bis jetzt nie vorgekommen, deswegen ist es ja so komisch. Habe seid 3 Jahren Kontakt mit den bareinnahmen es hat nie was gefehlt. Aber das sieht jetzt niemand. Dennoch mach ich mir sorgen wegen einer verdachtskündigung usw..

@Tamaraleonie

Grundsätzlich ist Deine Sorge berechtigt, denn der Betrag fällt aufgrund seiner Höhe nicht mehr unter die Bagatellgrenze von 50,00 Euro, unter der vor dem Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung zwingend erforderlich wäre.

Der Arbeitgeber könnte daher eine Verdachtskündigung aussprechen, die jedoch meiner Ansicht nach gerichtlich deshalb nicht haltbar wäre, da der Arbeitgeber nicht in ausreichendem Maße alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, den Sachverhalt aufzuklären. Dazu muss er Dir insbesondere auch Gelegenheit gegeben haben, zur Sache dezidiert Stellung zu nehmen.

Wenn die Sache allerdings erst einmal "ins Rollen" gekommen ist, gewinnt sie meistens dermaßen an Eigendynamik, dass an der Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses meistens nichts mehr zu retten ist.

Aus diesem Grund rate ich Dir, Dich sofort (!) mit dem Arbeitgeber zusammen zu setzen, ihm die Sache aus Deiner Sicht zu erklären (nämlich dass Du ggf. zwar formal dafür verantwortlich sein könntest, gleichwohl den Fehlbetrag nicht verschuldet hast, da Du das Geld nicht entwendet bzw. unterschlagen hast) und nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Das minimiert die Wahrscheinlichkeit einer Kündigung erheblich.

Je nach Ausgang dieses Gespräches kannst Du Dich hier in diesem Thread wieder melden.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

@ischdem

Danke, @ischdem, aber das ist nur meine Berufs- u. Lebenserfahrung :-)

Die Differenz müsstest du nur dann ausgleichen, wenn es vertraglich so geregelt ist und du zudem monatlich ein sogenanntes Mankogeld bekommst.

Wenn dann noch Mehrere Zugang zur Kasse haben, wird es natürlich schwierig.

Prüfe also mal, deine Gehaltsabrechnung auf das Mankogeld. Bekommst du keines, musst du auch nichts ausgleichen.

Zum Eigenschutz solltest du aber deinen Chef fragen, wie er sich für die Zukunft eine für Alle verträgliche Lösung vorstellen könnte.

Zu Zeiten meines Vaters gab es für sowas "Mankogeld", dass jeden Monat mit dem Gehalt ausbezahlt wurde. DAfür musste der Angestellte für fehlendes Geld in der KAsse geradestehen.

wenn mehrere Leute Zugang zur Kassen haben, kann er es überhaupt nicht an einem festmachen. Er kann auch nicht auf Verdacht irgendwelche Schritte gegen Dich einleiten. Wenn überhaupt, dann kann er Anzeige wegen Unterschlagung machen, aber die geht dann auch gegen Unbekannt....