Kasse abrechnen - Arbeitszeit?

6 Antworten

Ja, die Abrechnung gehört ja zum täglichen Arbeitsablauf.

Auch das Einzählen des Wechselgeldes vor Arbeitsbeginn ist als Arbeitszeit zu werten.

Wenn dein Betrieb meint, es sei keine Arbeitszeit, dann geh einfach nach Kassenschluss. Denn unbezahlte Zeit ist Freizeit und unterliegt nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Das ist eine Frechheit vom Arbeitgeber! Es ist eindeutig Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Auch wenn es länger dauert, weil ein Manko herrscht. Geh mal zu einem Anwalt.

natürlich. Du machst das ja nicht, weil du es so toll findest eine Kasse abzurechnen.

Arbeits beginnt an der Eingangstür und endet, wenn du das Geschäft verlässt.

Mir geht es genau so. Ich bin dabei meine Überstunden geltend zu machen. Leider versuchen die Discounter massiv an dem Mindestlohn zu schrauben.