Geld drucken verboten?

8 Antworten

§ 146 Geldfälschung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,

Also Nein.

Aber in dem Moment, wo du es rumliegen lässt, so dass es wer einstecken kann wird problematisch...

Sinn und Zweck von Fälschungen sind in aller Regel finanzieller Gewinn und Anerkennung. Deshalb lassen sich verschiedene Falsifikate in unzähligen Bereichen finden.

https://www.juraforum.de/lexikon/faelschung

ABER:

Im Fall wurde echtes Geld mit dem Farbkopierer nachgemacht. Eine Farbkopie ist heutzutage so echt, dass problemlos der Eindruck echten Geldes erweckt werden kann. Das Geld musste allerdings nachgemacht worden sein in der Absicht, es als echt in den Verkehr zu bringen. Wenn ich echtes Geld kopiere, um es mir zum Beispiel nur an die Wand zu hängen, habe ich mich in der Regel nicht der Geldfälschung strafbar gemacht. Diese Absicht ist ein sogenanntes subjektives Tatbestandsmerkmal, welches mir nachgewiesen werden muss. Wenn das Falschgeld aber zum Beispiel im Portemonnaie mit anderen echten Scheinen gefunden wird, wird man in Erklärungsnöte kommen, dass man das Falschgeld nicht zum Bezahlen verwenden wollte. Hier gibt es gute Ansatzmöglichkeiten für einen Strafverteidiger.

https://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/geldfaelschung-falschgeld.php#geld_1

Also Kurz: Geld nachmachen OHNE die Absicht, es auch zu benutzen, ist NICHT Strafbar. Du benötigst aber einen guten Anwalt

Rein theoretisch wäre das nicht verboten.

Problematisch wird, dass Dir niemand glauben wird, dass das nur zum Spass gedruckt wurde.

Es ist trotzdem verboten. Geld drucken ohne Erlaubnis ist strafbar.

tinalisatina  07.10.2021, 19:35

Steht wo?

§ 146 Geldfälschung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,

2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder

3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.

Wenn du es nur Ausdruckst wie ein Foto, dann ist es erlaubt. Ich würde aber nicht noch die Rückseite und alles mitdrucken bzw. es so aussehen lassen als hättest du versucht es zu fälschen. Könnte evtl Probleme geben wenn's die falsche Person findet, aber bin mir da nicht so sicher. LG