Geld anbieten für Sex an Minderjährige

14 Antworten

Auch wenn nicht sicher ist, was dabei heraus kommt, möchte ich dich bitten, dies anzuzeigen. Damit andere Jugendliche, die nicht so super reagieren können, wie du es getan hast (Hut ab, wirklich klasse!!) geschützt werden können.

Vom Gesetz ist es so:

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(...)

"(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(....)

(4) Der Versuch ist strafbar."

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html

Einfach mal zur Polizei gehen & nachfragen, da du noch Minderjährig bist werden die das nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Ja, der Versuch ist strafbar nach § 182 (4) StGB. Es wurde versucht, eine strafbare Handlung nach § 182 (2) StGB zustande kommen zu lassen:

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(...)

(4) Der Versuch ist strafbar.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Einem Strafantrag steht damit nichts im Wege. Bitte Beweise sichern!

Schreib ihm, Du würdest seine IP an die Polizei weiterleiten.

geh einfach mal zur polizei die können dir sagen was sie tun können...