Gekündigt vor Arbeitsbeginn?

10 Antworten

Du bekommst keine Probleme vom Amt.

Es ist nicht Deine Schuld dass Du nicht arbeiten kannst und eine Pleite des Betriebs ist ein guter Grund für die Kündigung des Arbeitsvertrags.

Geh mit der Kündigung sofort zum Amt und klär das, damit Du auch weiter Geld bekommst. Außerdem solltest Du Dich unverzüglich wieder "arbeitssuchend" melden.

Nein, du bekommst deswegen keine Probleme. Du konntest ja nichts für die Kündigung.

Ich würde den Zettel kopieren und damit zum Amt gehen und den Zettel als Beweis abgeben. Danach dann natürlich wieder fleißig weiter bewerben, damit du hoffentlich bald was neues findest. Ich wünsche dir dabei viel Glück!

Wieso soll das nicht rechtens sein? Wenn der Betrieb aufgrund finanzieller Probleme zusperrt, wie soll er dich denn dann noch beschäftigen. Natürlich kann man sagen, dass sie das ja schon früher hätten wissen müssen, aber wahrscheinlich haben sie gehofft, dass das Weihnachtsgeschäft noch ordentlich Kohle in die Kassen spült, was das Unheil aber nur hinausgezögert hätte.

Da du ja einen Arbeitsvertrag hattest und nun aufgrund dieser Probleme gekündigt wurdest, gibt es auch kein Problem mit dem Amt.

Jetzt meine Frage: ist das rechtens?

Wenn die Kündigung schriftlich erfolgt ist und die Kündigungsfrist eingehalten wird, ist das ok. Oder wurde im Arbeitsvertrag die Kündigung vor Beginn ausgeschlossen?

Und bekomme ich nun Probleme mit dem Amt? 

Bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit gibt es eine Sperre. In diesem Fall aber nicht.

"...Das ganze dann auch noch schriftlich mit Einhaltung der 2 Wochen Kündigungsfrist..."

Warum sollte es das nicht sein? Eine Abmahnung wird nicht benötigt, da du aus betrieblichen Gründen gekündigt werden musstest.

RobertLiebling  25.01.2017, 12:09

Eine Abmahnung wird nicht benötigt, da du aus betrieblichen Gründen gekündigt werden musstest.

Bei einer Probezeitkündigung ist sowieso keine Abmahnung erforderlich.

Und vor Beginn des Vertragsverhältnisses greift das KSchG nicht, noch nicht mal während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses.