Gekifft-Wie lange keine Auto fahren?

11 Antworten

Kiffen, bzw. der Besitz von Haschisch oder Marihuana ist eine Straftat. Man "darf" überhaupt nicht kiffen und mit Blick auf das Autofahren wäre grundsätzlich das Kiffen etwas, das zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann - ganz egal, wann man gekifft hat.

aXXLJ  04.05.2015, 06:29

Man kann auch Kiffen ohne zu besitzen. Diese Art des Konsums ist nicht strafbar.

Also zum Thema verantwortungslos,

Wenn er wirklich so verantwortungslos wäre würde er sich nicht informieren !!! genau das macht ein verantwortungsvoller mensch er erkundigt sich was er wann darf und was nicht, nur weil sich einer freitags abends nen joint reinzieht und er dann erst montag wieder auto fährt ist sehr verantwortungsvoll, schließlich lässt er das auto 3 tage stehen.

alkohol ist erlaubt na fein alkohol ist 1000 mal gefährlicher als THC ich glaub weltweit sind erst 2 Menschen aufgrund zu viel thc gestorben und das war wohl mehr unglück als logik, wie viele menschen sind weltweit an aloholmissbrauch gestorben puhhhh ich glaub wesentlich mehr.

WER UNTER ALKOHOL FÄHRT GEHÖRT ZU NER MPU

THC sollte man auch lieber laufen oder freund fragen. so 2 3 tage finde ich ausreichend. ich muss auch kumpel fragen ob er mein pkw morgen aus werkstatt holt, weil ich vor 4 stunden nach etlichen jahren nen halben joint geraucht habe. gehört mein lappen also deshalb auf die wache ? ich glaube nicht.

Das Fahren unter Drogen- und Medikamenteneinfluss ist in § 24a StVG als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet.

Die Ordnungswidrigkeiten sind tatbestandlich enger als die verwaltungsrechtlichen Maßnahmen bei Drogenkonsum. Insbesondere müssen die in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführten, abschließend enumerativ aufgezählten Substanzenwährend der Fahrt im Körper des Fahrers vorhanden sein.

 

Die gesetzgeberische Motivation und Begründung ergibt sich aus:

Deutscher Bundestag: Drucks. 13/3764 v. 08.02.1996

... Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 24a) Zu Buchstabe a

Die neuen Absätze 2 und 3 enthalten die Regelungen der neuen Bußgeldvorschrift für die berauschenden Mittel. Absatz 2 Satz 1 enthält die Beschreibung des Bußgeldtatbestandes. Diese Beschreibung ist abschließend; die folgenden Sätze 2 und 3 stellen lediglich klar, unter welchen einschränkenden Voraussetzungen, die nicht vom Vorsatz des Täters umfasst werden müssen, eine Ahndung erfolgen kann. Es handelt sich um einen abstrakten Gefährdungstatbestand, die konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zusätzliche Beweisanzeichen für die Fahrunsicherheit sind nicht erforderlich. Tatbestand ist allein das Fahren unter der Wirkung eines in Anlage 2 genannten berauschenden Mittels. Der Nachweis wird erbracht durch eine Blutuntersuchung. Dabei muss entsprechend Satz 2 die in Anlage 2 genannte Substanz im Blut nachgewiesen werden. Durch die gesonderte Festlegung der für das jeweilige berauschende Mittel nachzuweisenden Substanz in Anlage 2 wird sichergestellt, dass nur die Phase der akuten Wirkung erfasst wird (s.o. Teil I Nr. 5). Satz 3 legt fest, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn die nachgewiesene Substanz aus der Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt . ...

Deutscher Bundestag: Drucks. 13/8979 v. 12.11.1997

... In Absatz 2 Satz 2 werden die Worte „Dies gilt nur,“ durch die Worte „Eine solche Wirkung liegt vor,“ ersetzt. Mit dieser Änderung wird – wie auch vom Gesetz gewollt – klargestellt, dass der Begriff „Wirkung“ immer dann erfüllt ist, wenn eine in der Anlage genannte Substanz im Blut des Betroffenen nachgewiesen wird. Dies bedeutet insbesondere, dass zur Annahme der Wirkung die Feststellung weiterer Kriterien im Einzelfall, insbesondere zur Feststellung der konkreten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit, nicht erforderlich ist; es reicht allein der Nachweis der Substanz in der Blutprobe aus.

Link:

http://www.praxisverkehrsrecht.de/drogen.htm

Wenn es sich um ein Referat handelt, dann schicke doch einmal an die Polizei eine E-Mail und erkläre deine Situation und stelle deine Fragen. Die können dir am besten helfen.

Es geht darum, dass deine Reaktionszeit eingeschränkt wird. Darum ist es gefährlich. Außerdem: der Besitz ist strafbar und nicht der Konsum, also weg damit ;) was du schon konsumiert hast,kannst du nimmer besitzen. Und danach wart mal lieber ein paar Tage.