Geht auch Hamburger Modell in einen neuen Job?

2 Antworten

in Ausnahmefällen ist dies wohl möglich. allerdings lehnen dies die meisten Kassen ab.

der Wiedereingliederungsplan muss außerdem schon mit dem neuen Arbeitgeber und auf die neue Beschäftigung abgestimmt sein. was im Umkehrschluss aber auch heißen würde, dass zu diesem Zeitpunkt bereits das alte gekündigt Beschäftigungsverhältnis sein und ein neuer Arbeitsvertrag vorliegen muss, aus dem deine Tätigkeiten hervorgeht (ggf. auch Arbeitsplatzbeschreibung).

aus rein meldetechnischer Sicht sehe ich hier auch Probleme. der alte Arbeitgeber meldet dich z.B. zum 31.5. ab wegen Beschäftigungsende. der neue Arbeitgeber kann dich aber rein theoretisch noch gar nicht bei der Krankenkasse anmelden, weil du durch die Wiedereingliederung im Krankengeldbezug bleibst und damit auch keine volle Arbeit gegen Arbeitsentgelt aufnimmst (was die Voraussetzung für die Anmeldung wäre). wenn er dich nach der Wiedereingliederung auf die Straße setzt (Probezeit), bist du der Gelackmeierte und er lacht sich ins Fäustchen, weil er eine kostenlose Arbeitskraft (aus-)nutzen konnte.

wieso soll deine Wiedereingliederung eigentlich 3 Monate dauern? das ist schon eine ziemlich lange Variante und eher die Ausnahme.

HalloRossi 
Fragesteller
 21.05.2016, 21:09

Das sind alles Fragen, die ich mich auch frage 😐. Aber ich weiß keine Lösung. Die alte Arbeit kann ich nicht mehr machen ( gesundheitlich). Die neue Arbeit kann ich, aber ich bin noch lange nicht voll belastbar ( Doc meinte das dauert mindestens 3 Monate). Was gibt es für Alternativen?

eulig  21.05.2016, 21:37
@HalloRossi

du könntest erstmal die neue Arbeit arbeitsfähig antreten mit voller Stundenzahl. wenn du natürlich merkst, dass das nicht funktioniert, dann musst du dich eben am nächsten Tag wieder krankschreiben lassen.

da der Arbeitgeber in den ersten 4 Wochen keine Lohnfortzahlung leisten muss, fällst du wieder direkt ins Krankengeld. aus diesem heraus könntest du dann versuchen eine Wiedereingliederung zu beantragen.

der Arbeitgeber müsste dir aber für die arbeitsunfähigen Tage Arbeitsentgelt zahlen. wo wir wieder dabei wären, dass dein neuer Arbeitgeber scheinbar gerne sparen möchte und eigentlich seinen Nutzen aus der Situation ziehen will.

und die Krankenkasse kann hier immer noch alles ablehnen.

Gehen würde es natürlich schon - wenn der neue Arbeitgeber das mitmacht. Und genau da dürfte das Problem liegen. Du müsstest es ja schon bei der Bewerbung sagen und in fast allen Fällen dürfte das ein KO-Kriterium für die Einstellung sein.

HalloRossi 
Fragesteller
 21.05.2016, 06:36

Nein, ganz im Gegenteil. Der neue Arbeitgeber findet das gut! Ich koste dann nichts!

Othetaler  21.05.2016, 06:40
@HalloRossi

Ja, während der Eingliederung. Allerdings ist das Risiko (und ich kenne da einige Fälle bei uns in der Firma) hoch, dass auch danach immer wieder hohe Fehlzeiten entstehen. Die kosten dann. Den meisten Arbeitgebern dürften gesunde Mitarbeiter, die da sind, lieber sein, auch wenn er sie bezahlen muss. Außer vielleicht, er muss seine Schwerbehindertenquote aufstocken um Strafzahlungen zu entgehen.

HalloRossi 
Fragesteller
 21.05.2016, 09:14

Nein ich hatte nur ne Schulteroperation, alles gut. Das ist eine Arbeit ohne körperliche Tätigkeit, da wird es nicht zu Ausfällen kommen.