Gehaltskürzung ohne Ankündigung (Minijob)?

6 Antworten

Wenn Du einen schriflichen Arbeitsvertrag mit 10 Euro pro Stunde hast, kann Dein Arbeitgeber das nicht einfach ändern. Der Vertrag muss von beiden Seiten eingehalten werden.

Du wirst trotzdem entweder kündigen müssen oder Dich mit den 9,50 zufrieden geben. Klagen kannst Du kaum, da Du wesentlich mehr arbeitest, als Du eigentlich solltest.

Dein Arbeitgeber müsste für Dich Sozialabgaben zahlen, was er nicht macht. Somit macht er sich strafbar und Du bist auch nicht raus aus dieser Nummer.

Wenn Du gemäß schriftlichem AV einen Stundenlohn von 10 Euro hast, so kann er diesen nicht einseitig ändern.

Nur ein AG der sich so verhält wird am Ende eh gewinnen, dann behauptet er halt Du habest ( ausnahmsweise ) nur X Überstunden geleistet. Juristisch machen kannst Du nichts / nicht wirklich etwas - denn Du und Dein AG ihr bewegt Euch auf dünnem !! Eis, wenn Du dauerhaft ( vom Beginn des Vertrages an ) mehr Stunden leistest, aber auf dem Papier einen Minijob ausübst.

Mit anderen Worten - Sozialversicherungsbetrug.

Sollten im Arbeitsvertrag die 10 € stehen, muss dein Chef die bezahlen.

Allerdings solltest du dir schon die Mühe machen, deine täglich geleisteten Stunden schriftlich festzuhalten, damit die Stundenabrechnung – auch für Beweiszwecke – stimmt! Solltest du dies nicht seit dem 1.8. letzten Jahres gemacht haben, ist das dein Fehler!

Außerdem solltest du deine Abrechnungen genau lesen und nicht nur darauf achten, dass du nur auf deine 450 € kommst. Es sollte doch klar sein, dass man mehr verdient, wenn man mehr Stunden arbeitet.

Wie steht es denn in deinem Arbeitsvertrag?

Und wenn es ein Handschlagvertrag ist, hast du Zeugen für die 10 Euro?

Bei Unterzeichnung einigten wir uns auf 10€ pro Stunde.

das ist für mich eindeutig..............