Weniger als 450€ wegen nicht mehr eintragen im Dienstplan erlaubt?
Ich arbeite neben der Schule in einem Restaurant als Kellnerin auf 450€ Basis. In den letzten Wochen werde ich trotzt angegeben Tagen an denen ich arbeiten kann, nicht mehr in den Dienstplan eingetragen und komme somit nicht auf die 450€. Ich frage mich jetzt, ob das so erlaubt ist, da ich meine 450€ nicht bekomme nur weil ich einfach nicht eintragen werde.
4 Antworten
450 Euro Basis heißt nicht, dass Du automatisch 450 Euro verdienst
es kommt darauf an was vereinbart wurde - bist Du Abrufkraft, die nach Stunden bezahlt wird, verdienst Du nur Geld, wenn die Arbeitskraft abgerufen wird
Wieviele Wochenstunden sind vertraglich vereinbart
Oder wurdest Du bis dato immer nur eingetragen / abgerufen , weil Du Deine Arbeitsbereitschaft erklärt hast ?
Dann hast Du auch Anrecht auf die Bezahlung der vertraglich vereinbarten Stundenzahl. Fragt sich nur ob Dir Dein Arbeitgeber ansonsten auch entgegenkommt, wenn Du keine Zeit hast zu arbeiten, z. B. weil Du lernen musst.
Ansonsten sprich es freundlich an - warum er Dich weniger als vertraglich vereinbart einsetzt.
Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
ist dort eine Stundenanzahl, oder ein bestimmtes monatliches Einkommen vereinbart?
Wirst du nach Stunden gezahlt? Dann ist das rechtens
Im Arbeitsvertrag stehen 10 Stunden pro Woche