Ich möchte, dass mein Arbeitszeugnis geändert wird. Wie gehe am besten als nächstes vor?

6 Antworten

Zum Anwalt? Was soll das bringen? Ein Zeugnis muss "wohlwollend" sein. Mehr aber auch nicht. Wenn ein AG schreibt "zu unserer vollen Zufriedenheit", dann klingt das sehr wohlwollend, ist aber eine glatte Vier! So ärgerlich das in diesem Fall für Dich ist, Zeugnisse sind subjektiv, da wird kein Anwalt aus der Vier eine Zwei ("zu unserer vollsten Zufriedenheit") machen können. Es sei denn, Du wurdest regelmäßig bewertet und Du hast das schriftlich.

Aber!

Viele AG sind zu bequem, ein "vernünftiges", aussagefähiges Zeugnis zu entwerfen. Also setz Dich hin, und formuliere Du Dein eigenes Zeugnis und präsentiere es Deinem Chef. Aber NICHT zu abgehoben! Also keinesfalls "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" u.ä. Dann wird der AG - wenn der denn überhaupt mit sich reden lässt - den Wisch in die Ablage P befördern.

Noch ein Aber: Pass aber auf. Die AGs kennen sich oft, der neue wird beim alten anfragen, wen die sich an Land holen. Und ob der alte AG sich dann positiv über Dich äußert?

Auf alle Fälle Viel Glück.

Was sollte ich als nächstes machen?
- Meine E-Mail per Einschreiben senden
- Zum Anwalt gehen

Was hältst Du von einem richtigen Brief (ja, aus Papier), in dem Du Deinen Änderungswunsch nochmal höflich begründest?

Schick deine Mail noch einmal als Brief - und zwar als Einwurfeinschreiben. Setze eine Frist von maximal einer Woche, innerhalb du dein geändertes Arbeitszeugnis haben möchtest. Ansonsten wirst du einen Anwalt bemühen müssen.

Ichn bezweifle aber, dass du erstens dein Arbeitszeugnis bis Ende Mai haben wirst und dass du im Streitfall vor dem Arbeitsgericht ein viel besseres erfechten kannst.

Wenn das Arbeitszeugnis durchschnittlich ausfällt "jederzeit zu unserer Zufriedenheit" oder auch nur "zu unserer Zufriedenheit", müsstest du im Zweifelsfall beweisen, dass deine Arbeitsleistung besser war.

Und selbst dann kann dein Arbeitgeber immer noch nachtreten, indem er dir eine anständige Schlussformel verweigert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

du solltest höflich per Einschreiben mit Rückschein deinem Chef eine angemessene Frist setzen und ihm freundlich mitteilen, dass du dich auch vor einem Rechtsstreit nicht scheust. Nur bedenke eines, im Arbeitsrecht zahlt jeder die 1. Instanz selber.

wenn du Geld sparen willst, dann gütlich und mit Hilfe des Betriebsrats im Gespräch... sonst nur Anwalt und Klage... dann vergiss aber bitte nicht, deinern Anwalt vorher schon zu fragen, was das kostet... bedenke bitte für deinen Fall den Multiplikationsfaktor. .