Wie lange darf Arbeitgeber zeiterfassung zurückverfolgen?

1 Antwort

Das ist natürlich schon eine sehr schwere arbeitsrechtliche Frage. Ich bezweifle, dass dir hier jemand eine rechtsgültige Antwort geben kann.

Hast du die Anmerkungen schriftlich oder mündlich gemacht? Gibt es hierzu einen Schriftverkehr?

Aus meiner Sicht bist du deiner Hinweispflicht nachgekommen, damit wäre der AG zum Handeln aufgefordert gewesen. Wenn er dies nicht macht finde ich es unverhältnismäßig Jahre später Forderungen zu stellen von denen er wusste.

Ich würde behaupten, dass das ein nicht annehmbarer Nachteil für dich ist. Der, aufgrund deiner Nachfrage, ignoriert wurde und dir nun nicht in dem Maße zur Last gelegt werden kann,
Meine Empfehlung ist ganz klar dich damit an Betriebsrat und/oder einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

Vielleicht hilft hier auch www.123recht.net weiter.