Ab wann müssen Zuschläge für Nachtarbeit bezahlt werden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mehr als 2 Stunden heißt also Arbeit bis nach 01:00 Uhr (mehr als 2 h nach 23:00 Uhr) oder vor 04:00 Uhr (mehr als 2 h vor 06:00 Uhr). Das trifft für Dich nicht zu.

genau .. du bekommst keinen Nachtzuschlag.. dieser wird erst gezahlt wenn du 2 Stunden innerhalb 23:00 uhr bis 06: 00 uhr gearbeitet hast

atzemittwoch 
Fragesteller
 17.09.2014, 16:23

... also pro Arbeitstag???

in was für einem betrieb (branche) arbeitest du? wenn ihr z.b. in der IG metall seid, ist dieser satz in deinem arbeitsvertrag eh hinfällig. falls nicht, dann sind die antworten natürlich richtig, du arbeitest ja nur ein paar minuten pro nacht in dieser zeit und nicht die geforderten 2 stunden.

atzemittwoch 
Fragesteller
 17.09.2014, 16:25

Hinfällig? So steht es im Arbeitsvertrag und auch in IGZ-Tarifvertrag. Aber meine Frage ist schon beantwortet. Danke.

Du hast nicht mehr als 2 Stunden in dieser Zeit gearbeitet...also nein.

mehr als zwei Stunden in einer Nacht