BAG Urteil zum Thema: Aufräumen nach der Arbeitszeit!

3 Antworten

§ 2 ArbZ-Gesetz regelt den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit - alles was davor oder dannach kommt sind Überstunden und sind freiwillig! Einfach nach Hause gehen und wenn er mit Kündigung droht auf die vereinbarte Arbeitszeit verweisen - wenn er trotzdem kündigt, Kündigungsschutzklage am Arbeitsgereicht einreichen - ist in solchen Fällen zu 85% erfolgreich!

normalerweise gehören 30 Minuten tatsächlich zur Aufräumzeit,die werdet ihr nicht bezahlt bekommen

Vor- und nacharbeiten ist keine Arbeitszeit, das steht auch im Tarif.