Gehalt auf Konto der Mutter?
Guten Morgen ihr Lieben!
Ich arbeite in einem Lohnbüro und hatte heute morgen ein post-it liegen, bezüglich einer Bankverbindung eines Arbeitnehmers (Azubi) der Firma.
Seine Vergütung soll ab jetzt auf das Konto der Mutter gehen. Nun hab ich aber Bedenken bezüglich des Geldwäschegesetzes, vielleicht auch wegen "Vereitelung der Zwangsvollstreckung" - ich weiß es nicht...
Darf ich denn jetzt einfach so, die Bankverbindung ändern und den Lohn auf das Konto der Mutter überweisen? Von dem Azubi selber habe ich nichts schriftliches, da er die Bankverbindung nach Feierabend unserer Empfangsdame angesagt hat!
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!
Ich wünsche erstmal alles einen schönen Tag!
14 Antworten
Mach das auf gar keinen Fall. Das könnte mächtig Ärger geben.
Verlange was schriftliches von dem Azubi, ein Post-it ist jedenfalls nicht rechtskräftig. Also einen regelrechten Brief mit Unterschrift. Den heftest du in seiner Personal-Akte ab zusammen mit dem Beleg über die Änderung der Kontoverbindung.
Wo du das Geld hin überweist, hat dich nichts anzugehen. Der Azubi will das so und basta.
Pfändungen gehen immer erst ans Lohnkonto, bevor es an die Bank geht. DU wüsstest also längst davon. Und selbst wenn dem so wäre... es ist allein sache des Azubis und geht dich nix an.
Ich würde den Betroffenen persönlich fragen.
Es klingt nach einer schlechten Idee, Lohn aufgrund eines Post-It's auf dem Pult auf ein anderes Konto einzubezahlen.
Geldwäsche sehe ich da eigentlich nicht, er erwirbt seinen Lohn ja rechtmässig durch die Arbeit in der Firma. Interessant wäre es aber zu wissen ob man ihn betreibt oder ähnliches, dann würde es heissen dass er sich vor der Pfändung des Lohns zu drücken versucht.
Ja, das war auch mein erster Gedanke, aber wie hier schon einige geschrieben haben, wüsste ich von der Pfändung hier als Erste - und das stimmt auch, da stand ich zum frühen Morgen nur etwas auf dem Schlauch!
die änderung kann dann erfolgen, wenn der betroffene azubi dies schriftlich und mit seiner unterschrift mitgeteilt hat. das gilt dann als persönliches schriftliches einverständnis, ohne seine unterschrift darfst du nix ändern.
Normalerweise schon, aber hier rechnen wir Bauarbeiter ab, die machen alles auf Zuruf! Wenn wir bei manchen Schreiben keine frankierten Rückumschläge beilegen würden, würden wir meißtens gar keine schriftlichen Antworten bekommen.
In diesem Fall werde ich aber ein Schreiben fertig machen! Danke!
hmmm ... wenn eine zwangsvollstreckung, also ein pfändungs- und überweisungsbeschluss, vorliegt, bekommst du das im lohnbüro als allererste mit. und ja: du darfst das geld jederzeit auch auf ein anderes konto überweisen. ich würde aber erst rücksprache mit dem azubi halten und nach den gründen fragen.