Familienname des Kindes ohne Zustimmung Vater einbenennen?
Hallo,
welche Voraussetzungen benötigt man, wenn man neu heiratet und sein Kind (welches vom EX-Ehemann ist) mit dem Familiennamen des neuen Ehemannes einbenennen möchte? Und dies....
wenn der leibliche Vater nie im Leben zustimmen würde!!!
Auf Anfrage beim Standesamt wird so etwas sehr sehr schwer. Und wenn, dann nur vom Familiengericht beschlossen. Dann ersetzt das Familiengericht die Zustimmung des Kindsvaters.
Zur Vorgeschichte: Es gab in der letzten Ehe mit diesem Kindsvater viele Gewaltvorfälle. Er wurde vor einem Strafgericht zu 90 Tagessätzen bestraft. Es laufen noch weitere Prozesse: Unterhaltspflichtverletzung, Vereitelung der Zwangsvollstreckung, Falsche Aussagen an Eides statt, Betrug und falsche Verdächtigung vor dem Gericht. Die Meisten wegen Kindsunterhalt.
Die Mutter und Kinder (es gibt noch 2 andere Kinder aus einer anderen Vorehe) leiden heute noch an den Folgen aus der Zeit. Zudem hat der Kindsvater des einen Kindes vor dem Familiengericht die Adoption angeboten, um von seiner Unterhaltsverpflichtung loszukommen. Letztendlich wurde ihm das Sorgerecht entzogen, weil er keinerlei Anzeichen gegeben hat, dass er etwas mit dem Kind zu tun haben möchte. Das Jugendamt hat dem zugestimmt. Das Kind ist unter 6 Jahre.
Zum Einen erinnert der Name des Kindsvaters an sämtliche Vorfälle aus der Vergangenheit und zum anderen würde genau 1 Kind aus der Familie einen anderen Namen tragen müssen. Es wäre das kleinste Kind. Stichwort Zugehörigkeitsgefühl etc.
Weiß jemand, ob das überhaupt Aussicht gibt diesen Weg zu starten? Und wenn ja, wie ginge man hier am Besten vor?
Danke für eure Tipps. gLG Ulinga33
5 Antworten
Ganz einfach. Wer hat das Sorgerecht? Du? gut dann hat er gar keine Entscheidungskraft zu bestimmen ob das gemeinsame Kind ( oder Kinder) mit deiner neuen Ehe den namen des neuen Mann es annehmen.
so einfach geht es nicht und ich würde auch nur einer Adoption zustimmen!
Ja, die Möglichkeit besteht. Es gilt das zuständige Familiengericht zu überzeugen (Kindeswohl).
Grundsätzlich entspricht es allerdings dem Wohl des Kindes, den gleichen Namen wie die neue Familie, in der es lebt, zu tragen (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1992, 1284 ff. [BVerfG 17.07.1992 - 1 BvR 394/91
Ja hat er. Willst Du also für Dein Kind nach der Hochzeit mit dem jetzigen Partner den neuen Ehenamen ändern, benötigst Du, auch wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, die Zustimmung des Vaters.
Ok, dann weiß ich ja Bescheid. Es wird also ein anstrengender Weg vor Gericht, weil er nie im Leben zustimmen würde. Danke für deine Antwort.
Ich habe noch einmal eine Nachfrage bzgl.: BVerfG 17.07.1992 - 1 BvR 394/91
Ist durch die Verschärfung, dass es nach § 1618 BGB - Einbenennung (22.07.2017) nun für das Kindeswohl erforderlich sein muss das Urteil von 1992 denn noch anwendbar oder aktuell?
Zudem geht es hier um ein eheliches Kind und in dem Urteil um ein nichteheliches Kind.
Ich möchte berichtigen: Das Gesetz § 1618 BGB trat am 12.04.2002 in Kraft
Oder vielmehr schon am 01.07.1998
Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht inne hat, braucht sie lediglich eine Negativbescheinigung UND das Einverständnis des Kindes. Dann ist eine Einbenennung gar kein Problem.
Das Einverständnis des leiblichen Vaters ist dann nicht notwendig.
Ok, das hat die Standesbeamtin gar nicht so gesagt. Das Kind trägt aktuell den Familiennamen des leibl. Vaters. und somit ist es laut Gesetz § 1618 BGB Abs. 1 S.3 eigentlich notwendig, dass der anderen Elternteil zustimmen muss.
Hat denn bei euch das Kind den Namen des anderen Elternteils getragen der hätte zustimmen müssen oder hie der Mutter? Denn wenn der Vater kein Sorgerecht hat und auch das Kind nicht wie er heißt, dann braucht man ihn nicht zu fragen. So denke ich.
Oha, dann sieht das wohl leider anders aus. Meine Antwort bezog sich darauf, dass das Kind den Namen der Mutter trägt. Sorry, ich muss überlesen haben, wessen Namen das Kind hat.
Allerdings kann ich mir unter den Umständen vorstellen, dass einer Einbenennung durch das Familiengericht zugestimmt wird. Ich würde dann wohl mal einen Anwalt zu Rate ziehen.
Ok danke für die Rückmeldung.
wie sieht es mit dem sorgerecht aus? hat er das zurück bekommen ? wenn nicht braucht es kein Einverständnis
Das Sorgerecht hat der Kindsvater in 2.Instanz verloren. Also die Kindsmutter allein auf Antrag zugesprochen bekommen.
dann braucht die wie gesahz keine Zustimmung. hab es gemacht!
Aktuell oder vor geraumer Zeit? Laut Standesamtsbeamtin haben sich die Rechte hier etwas geändert/verschärft sodass es zwingend erforderlich sein muss (für das Kind) und nicht mehr nur förderlich?
ich 2014 .. Freundin letztes jahr
siehe bitte Kommentar bei elismana:
Hat denn das nun inzw. einbenannte Kind den Namen des Vaters oder der Mutter getragen?
bei meiner Freundin den des Vaters... meine wie ich
Ok danke für die Rückmeldung.
https://www.scheidung-online.de/kinder/namensrecht/namensaenderung-des-kindes-bei-wiederheirat/
Und Näheres sollte hier das Standesamt erläutern können.
Und wenn der leibliche Vater kein Sorgerecht mehr hat? Hat er dann überhaupt ein Mitspracherecht?