Gegnerischer Anwalt ruft nicht Zurück?

7 Antworten

Meine frage waere nu wenn es so ist wie ich mich jetz davon schuetzen koennte??

Vor einer Klage kannst Du Dich tatsächlich nur Erfüllung schützen, soll heißen, du musst den offenen Betrag bezahlen. 

Der gegnerische Anwalt muss nicht mit Dir reden und hat in der Regel auch kein Interesse daran, insbesondere dann, wenn er nicht anwaltlich vertreten ist.

Je nach dem, was nun konkret vereinbart wurde, kann vielleicht zu Deinen Gunsten eine Kündigungsfrist von 3 Monaten greifen, die der Darlehensgeber einhalten muss (auch bei Privatdarlehen), um etwas Zeit zu gewinnen. Gleichwohl kommt es eben darauf an, was ihr vereinbart habt (mündlich oder schriftlich). ich habe auch keine Ahnung, wie lange der Betrag schon offen ist.

Wenn Du aber genau weißt, dass Du das Geld eigentlich bereits jetzt in voller Höhe zurückzahlen musst, es aber einfach nicht kannst, dann versuche einfach, dem Anwalt schriftlich einen Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten. Was auch funktioniert, um die Ernsthaftigkeit zu untermauern, ist ein etwas höherer einmaliger Betrag und dann eben nachfolgend geringere Monatsraten.

Akzeptieren muss der Geldgeber den Vorschlag nicht die können trotzdem vor Gericht ziehen. 

Am Ende kannst Du keine Lösung  erzwingen, du bist auf die Vergleichs- bzw. Einigungsbereitschaft des Geldgebers angewiesen.

Viel Glück

du musst dem anwalt sofort schreiben, dass du das nie behauptet hattest, sondern dass du sehr wohl weiß, dass du schuldest, aber es dir im moment nicht möglich ist ganz zu zahlen, du aber sehr gerne im rahmen deiner möglichkeiten zahlst

der anwalt versucht dich zu verarschen, indem er es so dreht, dass du gar nicht zahlen willst

und wenn du dem anwalt das schreibst, besorg dir einen zeugen, der den inhalt des briefes kennt und sieht, wie du ihn als einschreiben aufgibst

Warum sollte der gegnerische Anwalt mit dir reden ?

Schreib einen Brief, schildere deine Lage und bitte um Ratenzahlung

Es kommt nicht vor Gericht wenn du erst mal deine Hauptschuld bezahlst. Die Anwaltskosten wirst du jedoch auch tragen müssen auch auf die kannst du verklagt werden.

So etwas macht man immer schriftlich, am besten per Einschreiben. 

LG 

Thus