Gegnerische Versicherung verweist mich auf eine günstigere Werkstatt?
Hallo erstmal,
darf mich die gegnerische Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweisen ?
Diese ist 23 Km von meinem Wohnort entfernt (ca 30 min fahrt) dies habe ich jedoch abgelehnt da diese über 20 km entfernt ist womit die Versicherung auf den hol und bring Service verharrte hab ich jetzt keine andere Wahl ?
8 Antworten
Im Haftpflichtschadenfall hast du die freie Werkstattwahl. Du hast auch das Recht auf anwaltliche Vertretung und einen Gutachter für die Feststellung der Schadenhöhe (solange der Schaden über 750€ liegt).
Die Versicherungen versuchen gerne, auch durch Aufbau von Druck, ihre Kosten zu drücken. Darauf musst du dich aber nicht einlassen.
Nö, Du nimmst eben weniger Geld und alles ist gut.
Bei alten Möhren dürfen die Gegner ja dürfen (sparen), so jedenfalls der BGH.
Ist dein Fahrzeug jünger als 3 Jahre darfst du die werksstatt die Repariert aussuchen .
Älter als 3 Jahre darfst du die Werkstatt aussuchen wenn du auch deine anderen Reparaturen und Inspektion dort machen hast lassen .
Ab 9 Jahre hast du keine Freie Werkstattwahl mehr .
So ganz grob . Ich würde mal einen RA zu rate ziehen .
Vgl. BGH vom 07.02.2017 AZ: VI ZR 182/16
Ja, wenn du fiktiv (nach KVA/Gutachten) abrechnest und es nicht gerade ein relativ neues Auto ist für das du nachweisen kannst, dass du immer beim Fachhändler bist.
Nein, wenn du tatsächlich reparieren lässt und eine Rechnung einreichst.
Wenn der Versicherer dir so kommt, solltest du sofort einen Anwalt einschalten. Das ist ohne weiteres möglich und muss dann auch bezahlt werden, wenn der Versicherer rum zickt.