Gegnerische Versicherung verweist mich auf eine günstigere Werkstatt?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Haftpflichtschadenfall hast du die freie Werkstattwahl. Du hast auch das Recht auf anwaltliche Vertretung und einen Gutachter für die Feststellung der Schadenhöhe (solange der Schaden über 750€ liegt).

Die Versicherungen versuchen gerne, auch durch Aufbau von Druck, ihre Kosten zu drücken. Darauf musst du dich aber nicht einlassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nö, Du nimmst eben weniger Geld und alles ist gut.

Bei alten Möhren dürfen die Gegner ja dürfen (sparen), so jedenfalls der BGH.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist dein Fahrzeug jünger als 3 Jahre darfst du die werksstatt die Repariert aussuchen .

Älter als 3 Jahre darfst du die Werkstatt aussuchen wenn du auch deine anderen Reparaturen und Inspektion dort machen hast lassen .

Ab 9 Jahre hast du keine Freie Werkstattwahl mehr .

So ganz grob . Ich würde mal einen RA zu rate ziehen .

Vgl. BGH vom 07.02.2017 AZ: VI ZR 182/16

Der Geschädigte eines Unfalls muss sich auf eine freie Werkstatt zur Reparatur verweisen lassen (anwalt.de)

Ja, wenn du fiktiv (nach KVA/Gutachten) abrechnest und es nicht gerade ein relativ neues Auto ist für das du nachweisen kannst, dass du immer beim Fachhändler bist.

Nein, wenn du tatsächlich reparieren lässt und eine Rechnung einreichst.

Wenn der Versicherer dir so kommt, solltest du sofort einen Anwalt einschalten. Das ist ohne weiteres möglich und muss dann auch bezahlt werden, wenn der Versicherer rum zickt.