gefördert Wohnung weiter mieten, wenn WBS Anspruch nicht mehr besteht
Hallo,
ich werde Mitte Dezember mit meine Freundin eine Wohnung beziehen, die einen WBS benötigt. Dadurch, dass meine Freundin Studentin ist und ich ganz normal Arbeiten gehe, habe wir einen WBS (Klasse B) bekommen und dürfen die Wohnung beziehen.
Nun ist meine Frage, wenn wir den Anspruch in zwei oder drei Jahren verlieren, weil meine Freundin fertig ist mit dem Studium und auch Vollzeit arbeiten geht, müssen wir dann auch die Wohnung "verlassen", da wir ja keinen WBS mehr haben? Oder dürfen wir in der Wohnung wohnen bleiben, auch ohne dass weiterhin ein Anspruch auf einen WBS besteht?
Achso, falls es wichtig ist: WBS wurde in / für Köln beantragt und genehmigt. Wohnung wird somit auch in Köln bezogen.
Danke schonmal für die Antworten .
4 Antworten
Es kann sein, dass Sie dann zu einer Felhlbelegungsabgabe herangezogen werden, die den Ausgleich zwischen der Sozialmiete und der ortsüblichen Miete beinhaltet.
Nein ihr könnt dann auch wohnen bleiben.
Hast du rein zufällig irgendeine gesetzliche Grundlage dazu? Dann hat man später auch was "Handfestes". Aber danke schonmal für die Antwort
Nein, Sie müssen nicht ausziehen. MfG
Das überprüft niemand, da könnt ihr wohnen bleiben.
Aber nicht, dass ich als Mieter evtl. in der Nachweispflicht bin. Und wenn das später rauskommt, dann sind Nachzahlungen nötig.