gefördert Wohnung weiter mieten, wenn WBS Anspruch nicht mehr besteht

4 Antworten

Es kann sein, dass Sie dann zu einer Felhlbelegungsabgabe herangezogen werden, die den Ausgleich zwischen der Sozialmiete und der ortsüblichen Miete beinhaltet.

Nein ihr könnt dann auch wohnen bleiben.

JasonVorhees 
Fragesteller
 23.11.2011, 17:52

Hast du rein zufällig irgendeine gesetzliche Grundlage dazu? Dann hat man später auch was "Handfestes". Aber danke schonmal für die Antwort

Nein, Sie müssen nicht ausziehen. MfG

Das überprüft niemand, da könnt ihr wohnen bleiben.

JasonVorhees 
Fragesteller
 23.11.2011, 17:55

Aber nicht, dass ich als Mieter evtl. in der Nachweispflicht bin. Und wenn das später rauskommt, dann sind Nachzahlungen nötig.