WBS in Berlin - was passiert, wenn kein Anspruch mehr besteht?

3 Antworten

Wenn Du den Mietvertrag mit dem Vermieter unterzeichnet hast, also im Mietvertrag auch eingetragen bist, kann niemand was machen, wenn Du in der Wohnung bliebst.

Bereits bei Deinem Einzug hätte eine Prüfung stattfinden müssen, ob die Voraussetzungen überhaupt noch erfüllt sind.

Nur, wenn Du offiziell nicht Mieter bist - auch nicht offiziell im Mietvertrag eingetragen bist, endet dieses Mietverhältnis, wenn Du die Voraussetzungen alleine nicht erfüllst.

Im Übrigen wird um den WBS mehr Wirbel verursacht wie notwendig. Kaum eine Stadt prüft nach, ob die Wohnung fehl belegt ist. Im Gegenteil, oft findet man in diesen Wohnungen Bedienstete und politische Freunde aller Parteien in solchen Wohnungen bis hin zu Ministern, die in soclhen Wohnungen wohnen, weil angeblich niemand zu finden ist, der mit einem WBS dorzt einzieht.

wohnung999 
Fragesteller
 19.06.2010, 09:33

Danke für diese beruhigende Antwort!

Ich denke du wohnst unberechtigt in dieser Wohnung und bist auch nicht der Hauptmieter gewesen so wie ich das lese . Ich denke du wirst ausziehen müssen, schließlich hat es einen Grund warum es Wgh mit WBS gibt. Ich weiß auch nicht so genau was ich davon halten soll das du unbedingt in der Whg bleiben willst, du wußtest das doch von anfang an , oder nicht? Ich würde es fast Betrug nennen.

wohnung999 
Fragesteller
 19.06.2010, 09:32

Danke für die erste Info, aber die Fakten sind falsch. Hier nochmals: - Ich bin Hauptmieter seit 2006 - Und nein, ich wusste bis vor 2 Monaten NICHT, dass es eine WBS WOhnung ist.

Alles etwas undurchsichtig.Ich versuche es ml zu schildern: 2006 bat MICH die Hausverwaltung in den Hauptmietvertrag, da der zweite Haupmieter offensichtlich bereits seit längerem dort nicht mehr wohnhaft war. Dabei - und auch zuvor, als ich "Untermieter" war - wurde niemals von WBS gesprochen. Sogar die Hauptmieterin die sei 98 im Vertrag ist hatte sich nun vor kurzem etwas gewundert, dass man einen WBS benötigt. Die Hausverwaltung meint zwar, sie müsse damals auch einen gehabt haben, sie ist sich da aber sehr unsicher (ich meine es ist 12 Jahre her, da kann man schon vergessen) bzw weiß nicht mehr, was sie beim Einzug alles nachweisen musste. IN jedem Fall hatte sie in den Jahren danach aber nie mehr was damit zu tun gehabt, sprich:; Sie wurde nie nach einem Nachweis(Nachberechnung) gefragt.

Die Sache mit dem WBS kam erst "heraus", als ich vor einigen Monaten ankündigte dass ich ausziehe und mich nach Stellung eines nachmieters erkundigte. Da hieß es dann auf einmal, stellen geht nicht, müsste man ausschreiben, ist WBS WOhnung. Das war das allererste mal, dass von einem WBS gesprochen wurde, oder geschrieben wurde, in 7,5 Jahren!

Dazu muss man auch noch sagen, dass 2005 die Hausverwaltung wechselte und die jetzige Hausverwaltung wohl einen ziemlichen Chaoshaufen übernommen hat.

Nun ist es so: Ich wusste nie was davon, ich bin im Hauptmietvertrag, was kann man tun? Mir scheint, die Hausverwaltung hat etwas verbockt und hat jetzt Druck von der Stadtverwaltung. Nun gibt auch keinen Fehlbelegungsbetrag mehr, der das Problem lösen könnte, also was kann man tun?

wohnung999 
Fragesteller
 19.06.2010, 09:32

P.S: Die Wohnung ist super und günstig, ich habe sie aufwendig renoviert und habe nun auch keine Möglickeit diese Renovierungen von einem Nachmieter übernehmen zu lassen wie angedacht (wg Ausschreibung hätte ich keine Einwirkung wer die Wohnung bekommt). Da ich Einzug, ohne zu wissen, dass man einen WBS benötigt, ist es nicht meine Schuld, also will ich in der Wohnung bleiben. Worauf kann ich ich da berufen?

die wohnung ist wbs-pflichtig. warum fragst du dann noch weiter?

wie ist es denn ausgegangen?