Gefahrenquellen auf Privatgrundstück

7 Antworten

Grundsätzlich hast du auch auf deinem eigenen Grundstück Verkehrssicherungspflichten. Wenn dein Grundstück eingefriedet ist (z.B. mit Zaun, Mauern, Hecke,...), also nicht ohne weiteres betreten werden kann, wird man dort sicher andere Maßstäbe anlegen können. Wenn man um zu deiner Haustür zu kommen aber durch einen Vorgarten muss, muss dieser Bereich selbstverständlich so sicher sein, dass dort niemandem etwas geschieht. Nur um mal ein paar Beispiele zu nennen: Keine losen Dachziegel über dem Eingangsbereich, kein ungesicherter und gefährlicher Abang neben dem Weg, usw. Andernfalls musst du damit rechnen, im Falle eines Falles zumindest zum Teil zu haften.

Franz577 
Fragesteller
 11.08.2010, 13:38

Mein Grundstück ist rundherum eingezäunt, aber das Tor zur Einfahrt ist nicht immer geschlossen. Dennoch gibt das niemandem das Recht bzw. ist dies keine "Einladung", mein Grundstück unbefugt zu betreten. Ich bin auch nicht verpflichtet, mein Tor immer geschlossen zu halten. Aber jeder andere ist im Prinzip verpflichtet, sich vor dem Betreten meines Grundstückes meine Zustimmung einzuholen, es sei denn es handelt sich um einen Sonderfall wie Polizei, Notarzt ect.

Reiswaffel87  11.08.2010, 13:47
@Franz577

Ich bin keinesfalls verpflichtet erst eine Zustimmung einzuholen, wenn ich das Grundstück fremder Personen betrete. Zeitungsausträger, Briefträger, Zeugen Jehovas, usw. machen das jeden Tag tausendfach. Ich darf nur nicht eindringen und/oder nach Aufforderung zu gehen darauf verweilen. Wenn das Tor offen ist, ist beides nicht der Fall. Ich verstehe schon was du meinst, dennoch hast du dafür Sorge zu tragen, das Personen, die dein Grundstück betreten, nicht allein dadurch in Gefahr geraten.

Franz577 
Fragesteller
 11.08.2010, 14:11
@Reiswaffel87

Der Zeitungsträger oder Postbote muß mein Grundstück z.B. schon gar nicht betreten, weil mein Briefkasten und die Zeitungsrolle außerhalb angebracht sind. Bleiben eigentlich nicht mehr viele übrig, die einen dringenden Grund hätten, ohne meine Zustimmung bzw. Einladung mein Grundstück zu betreten. Und die Zeugen Jehovas schon mal überhaupt nicht! Es hat auch jeder eine gewisse Eigenverantwortung und darf nicht erwarten, daß überall, wo er sich bewegt, ihm nichts passieren kann. Und auf einem Privatgrund erst recht nicht.

Nein, das siehst du leider falsch. Du bist haftbar, egal ob jemand unbefugt oder befugt auf deinem Grundstück ist. Wenn was passiert, muss deine Gebäudehaftpflicht den Schaden übernehmen. Es sei denn, du hast alles zumutbare getan, um Schaden abzuwenden (bspw. Zaun um den Pool o.ä.)

Guppy194  11.08.2010, 07:48

hierzu als Ergänzung:
Wer unbefugt ein fremdes Privatgrundstück betritt, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn er dort zu Schaden kommt.

So entschied das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) im Fall eines Mannes, der wegen eines Unfalls an einem Strohlager Schadenersatz forderte. Auf dem Grundstück des beklagten landwirtschaftlichen Betriebs waren große, bis zu 200 kg schwere Strohballen außen an den Mauerwänden eines ehemaligen Lagers aufgeschichtet. Der Mann wurde unter einem herabgestürzten Strohballen begraben und schwer verletzt (u.a. Beckenbruch). Im Prozess hat er behauptet, er habe im Sichtschutz des Strohlagers seine Notdurft verrichten wollen, als plötzlich und ohne sein Zutun aus ca. 4m Höhe ein Strohballen auf ihn herabgestürzt sei.

Das OLG hat die Klage jedoch abgewiesen. Die Richter hatten festgestellt, dass sich der Unfall auf einem Privatgrundstück ereignet habe, das der Mann unbefugt betreten habe. Der Eigentümer habe aber keine Maßnahmen zum Schutz von Personen treffen müssen, die sich unbefugt auf seinem Grundstück aufhielten. Dieser habe nicht damit rechnen müssen, dass das Strohlager als “Toilette” benutzt werde. Entsprechende “Besucher” habe er daher auch nicht vor eventuellen Gefahren des Strohlagers schützen müssen. Dies würde die Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer privater Grundstücke in unzumutbarer Weise erweitern und ausdehnen. Der geschützte Personenkreis würde faktisch ins Unermessliche ausgedehnt (OLG Thüringen, 5 U 31/09). quelle: steuerberater-online

charles0308  11.08.2010, 07:48

da hätte ich gerne die Norm dazu ;)

Franz577 
Fragesteller
 11.08.2010, 08:01

Mit dieser Ansicht bist du hier aber bis jetzt ziemlich allein. Und was die anderen schreiben und auch noch durch eindeutige Urteile untermauern, klingt für mich auch viel plausibler. Warum sollte ich als Privatmann auch alle Risiken beseitigen müssen, denen Personen ausgesetzt sind, wenn sie unbefugt mein Grundstück betreten? Da müßte ich ja theoretisch alles, was herumsteht und in irgend einer Form gefährlich sein könnte, entweder in Watte packen oder besser gleich in einen Tresor! Oder überspitzt formuliert: Muß ich dann womöglich auch noch für die Verletzungen haften, die sich jemand zuzieht, wenn er eine Scheibe einschlägt, um bei mir einzubrechen???? Unbefugt hat niemand etwas auf meinem Privatgrund zu suchen. Wenn ihm dann etwas passiert, ist er selber schuld.

Michel76  11.08.2010, 08:10
@Franz577

Das Urteil des OLG ist für mich neu. Ich kenne die Rechtssprechung anders. Aber du kannst ja mal bei deiner Versicherung nachfragen, wie das jetzt gehandhabt wird.
Auch wird vermutlich "unbefugtes Betreten" verschieden interpretiert. Ist dein Grundstück offen, d.h. kann man es betreten ohne ein Tor zu öffnen, sieht die Haftungsfrage anders aus, als wenn man einfach so auf dein Grundstück kommt.

Franz577 
Fragesteller
 11.08.2010, 08:17
@Michel76

Ich denke auch nicht, daß das einen Unterschied macht, da ich nicht gesetzlich dazu verpflichtet bin, mein Grundstück abzuriegeln bzw. das Tor immer geschlossen zu halten. Umgekehrt ist es aber IMMER ein unbefugtes Betreten, egal ob das Tor offen oder geschlossen ist. Auf fremden Grundstücken hat man nichts verloren, egal wie offen das Tor sein mag. Machen ja viele lästige Vertreter auch gerne: Gehen einfach ungefragt rein und übers Grundstück bis zur Haustür. Wenn dann z.B. ein Rechen auf dem Boden liegt und der tritt drauf, soll ich dann dafür haften? Aber nie im Leben!

Reiswaffel87  11.08.2010, 12:27
@Franz577

Klar wird das in der Praxis einen Unterschied machen. Es ist wesentlich wahrscheinlicher, dass jemand dein Grundstück betritt wenn es nicht eingefriedet ist, du musst also eher damit rechnen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen treffen. Außerdem ist nicht jedes Betreten automatisch widerrechtlich. Kommt der Briefträger an die Haustür, der Gasmann, die Polizei oder der Rettungsdienst wollen auch die sich nicht verletzen. Auch können Kinder ein Grundstück viel leichter betreten, wenn dieses zur Straße hin offen ist.

Franz577 
Fragesteller
 11.08.2010, 13:35
@Reiswaffel87

Nicht jedes Betreten ist widerrechtlich, ok. Dann müßte ich also nur für den Fall haften, in denen jemand NICHT unbefugt mein Grundstück betritt und dann zu Schaden kommt. Aber tut er es unbefugt, dann hafte ich sicher nicht (siehe Urteil vom OLG Thüringen).

Reiswaffel87  11.08.2010, 13:49
@Franz577

Das kannst du gerne so sehen. Das heißt aber nicht, dass das ein Gericht so entscheiden muss. Was irgendein OLG entschieden hat muss ein andere Gericht nicht zwingend interessieren.

Franz577 
Fragesteller
 11.08.2010, 14:16
@Reiswaffel87

Aber natürlich kann ich mich darauf berufen, wenn es ein gleich gelagerter Fall ist. Das OLG Thüringen wird sein Urteil sicher nach geltendem Recht gefällt haben, sonst hätte es wohl keinen Bestand. Und wenn dieses Gesetz nunmal so gilt, dann gilt es überall so. Mit welchem Recht sollte ich auch benachteiligt werden, wenn ein anderer im gleichen Fall Recht bekommen hat? Wäre ja ein Verstoß gegen das Grundgesetz.

Michel76  11.08.2010, 15:28
@Franz577

Einfaches Beispiel: Ein Hausierer oder der Pöstler betritt dein Grundstück, und es fällt ihm was auf dem Kopf. Oder er rutscht aus, weil du den Schnee nicht weggemacht hast. Du bist haftbar. Ob der Hausierer nun von dir erwünscht war oder nicht, spielt keine Rolle. Da gabs in den letzten Jahren x hundert Gerichtsentscheide dazu.

Franz577 
Fragesteller
 11.08.2010, 23:20
@Michel76

Also wie kann man nur so hartnäckig Irrtümer verteidigen, die hier doch schon durch die Mehrheit der Antworten widerlegt wurden? Ich bin verpflichtet, im Winter den Gehweg vor meinem Haus durch Räumen und Streuen frei und sicher zu halten, da dies öffentlicher Raum ist. Aber was ich auf meinem Privatgrundstück mache, geht keinen was an! Da kann ich Schnee und Eis liegen lassen, wie es mir paßt! Ich habe noch nie etwas von einer Räum- und Streupflicht auf Privatgrundstücken gehört! Ebenso kann ich nichts dafür, wenn sich eine Dachplatte lösen und just in dem Moment herunterfallen würde, wo sich gerade jemand auf meinem Grundstück befindet. Das ist höhere Gewalt, denn ich bin nicht dazu verpflichtet, täglich auf mein Dach zu steigen und nachzuschauen, ob noch alle Dachplatten fest sind. Oder willst du mir das etwa weismachen? Nenne mir doch mal konkret ein solches Gerichtsurteil, wenn es schon so viele davon gibt.

Michel76  12.08.2010, 00:43
@Franz577

Du irrst. Nochmals: Frag deine Versicherung, wie das ist.

Franz577 
Fragesteller
 12.08.2010, 07:17
@Michel76

Kann ich gerne mal machen, aber warum diese Umstände? Wenn das alles so ist, wie du sagst, dann kannst du mir sicher die entsprechenden Gesetzestexte oder Urteile nennen bzw. einen Link dazu. Nur außer dir sagt hier fast jeder, daß es anders ist. Warum sollte ich dann ausgerechnet deine Version glauben, wenn du deine Behauptungen nicht mal durch seriöse Quellen untermauern kannst und diese noch dazu entgegen jedem gesunden Rechtsempfinden stehen?

Zitat aus einer x-belibigen Werbung für Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:

Auch wenn's keine Absicht war - die Rechnung geht an Sie.
Als Haus- und Grundbesitzer müssen Sie Ihren Besitz in sicherem, für andere Personen ungefährlichem Zustand halten. Es besteht Verkehrssicherungspflicht. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und vielleicht sogar mit Ihrem zukünftigen Verdienst.

Franz577 
Fragesteller
 06.06.2012, 07:22

Danke für diese Antwort auf meine doch schon etwas länger zurückliegende Frage. Versichert bin ich sowieso. Aber dennoch können nicht beliebige Personen einfach so mein Privatgrundstück betreten und mich dann haftbar machen, wenn sie sich irgendwo verletzen.

Mir ist grade noch so ein Beispiel eingefallen: Ich fahre Motorrad. Wenn ich nach einer Tour zurückomme, dann ist der Auspuff meines Motorrades sehr heiß. Ich stelle das Fahrzeug bei mir in der Einfahrt ab.

Bin ich nun haftbar, wenn eine Person oder ein Kind in meine Einfahrt läuft, den Auspuff berührt und sich daran verbrennt?

Wohl kaum! Oder bin ich verpflichtet, das Motorrad einzuzäunen oder ein Schild mit "Vorsicht, Auspuff heiß" davor aufzustellen?

Also Hafttung bei grober Fahrlässigkeit sehe ich ein, aber es hat auch seine Grenzen, wie dieses Beispiel zeigt.

es kommt - wie immer - auf die Umstände des Einzelfalles an.

Bei einem eingefriedeten Grundstück besteht iaR keine "erweiterte" Verkehrssicherungspflicht des eigenen Grundstückes.

Willst Du eine seriöse Antwort musst Du schon weiter ausführen.

kinder können und müssen nicht 24stunden beaufsichtigt werden ! du hast gewisse sorgfaltspflichten. ist das selbe wie du auf deinem grundstück auch keine selbstschussanlage gegen einbrecher einbauen darfst.

Franz577 
Fragesteller
 11.08.2010, 09:35

Das ist mir schon klar, daß ich nicht absichtlich lebensgefährliche Fallen stellen darf. Aber ich kann auch nicht für alle Trottel verantwortlich sein, die meinen, Hausfriedensbruch begehen zu müssen, indem sie unbefugt mein Grundstück betreten. Ich muß also nicht alles, was nur im Entferntesten eine Gefahr darstellen könnte, in Watte packen oder in einen Panzerschrank stellen. Wenn ich z.B. mit einer Kreissäge Holz bearbeite und dazu mehrere Tage brauche, dann kann mir nicht zugemutet werden, täglich alles abzubauen und am nächsten Tag wieder aufzubauen, nur damit nicht vielleicht jemand auf die Idee kommen könnte, nachts oder wenn ich gerade nicht da bin, mein Grundstück zu betreten, die Säge einzuschalten und sich damit zu verletzen. Und auch wenn man Kinder nicht 24h beaufsichtigen kann, sind deswegen trotzdem nicht Dritte dafür verantwortlich, wenn sie dessen Grundstück betreten und sich irgendwo verletzen.

kopyto  11.08.2010, 10:07
@Franz577

klar musst du das nicht. es geht mehr Absicherung von bsp. Baugruben etc. mach was du willst, es kann sein, dass du dann einfach haftbar wirst, wenn es wirklich dumm läuft...