Warum Haftung bei Sturz auf Privatgrundstück?

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§823Abs.1BGB setzt eine zurechenbare Verletzungshandlung voraus.

§823Abs.2 BGB erweitert den Schutz des Abs.1 , indem es auch das Unterlassen von Schutzmaßnahmen der Verletzungshandlung gleich stellt.

Wenn Sie also ein Grundstück haben, es für jedermann frei zugänglich ist, müssen  gefährliche Hindernisse beseitigt sein.So etwas wird Verkehrssicherungspflicht genannt. Sie finden das im BImSchG, BienenschutzVO,GerätesicherheitG,SaatgutVO, u.a.

Du als Eigentümer hast dafür (Vor-)Sorge zu tragen, dass niemand über die Eisenteile stolpert. Wenn du das versäumst, bist du haftbar. Du bist deiner Verpflichtung als Eigentümer aufgrund des Versäumnisses nicht nachgekommen.

Solche Teile haben auch eine bauaufsichtliche Zulassung mit Hinweis auf den Einbau..wo soll die Fahrlässigkeit sein...ganz so einfach ist es nicht