Privatgrund => Betreten verboten?

13 Antworten

Deine Hunde dürfen trotzdem niemanden verletzen - egal, was für Schilder du aufstellst.

Ein klassischer, gut trainierter Wachund bellt auch nur und beißt nicht. Das darf er nicht, die Hofhunde früher haben so lange gebellt, bis der Bauer reagiert hat und die Hunde zur Ruhe gerufen hat. So arbeiten Wachhunde. Sie stellen und bellen, aber beißen nicht. Wo ist also dein Problem?

nein du hast schuld

wenn du einen bissigen hund hast und ihn nicht anleinst oder dein grundstück so preparierst das sich jemand verletzt bist du veratwortlich. es gibt auch personen die ein berechtigtes interesse haben dein grundstück zu betreten und es auch dürfen.

Wenn du weißt, dass dein Hund bissig ist, musst du - auch auf deinem Grundstück - dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Nur weil du geschrieben hast, dass dein Waldi jeden eindringlich verzehrt, wird der Gasableser nicht auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verzichten wollen.

Und wenn ich will, dass er bissig ist? Ich kenne es z.B. von Fabriken in der Nähe, die haben Nachts alle ihre Hunde draußen und die sind alles andere als freundlich, wenn man an der anderen Straßenseite vorbei läuft sind die auch schon total am eskalieren und ausrasten, hängen am Zaun etc., da schaut auch keiner nach denen ;D Ist das etwas anderes als wenn ich das als Privatmann mache ?

@AirSnipe

Du mußt dein Grundstück (und damit auch deine Hunde) so sichern, daß es nicht ohne eizubrechen betreten werden kann. Es muß auch Ausbruchssicher sein für die Hunde, und du brauchst einen doppelten Zaun, der verhindert, daß die Hunde einem Kinde, das die Hand durchsteckt, ebendiese abbeißen können. Du brauchst eine Festung! Andernfalls wirstr immer du als Halter der Gefahr, die du selbst zur Gefahr gemacht hast, verantwortlich sein.

Im übrigen ist es verboten, Hunde auf Menschen zu hetzen oder sie so zu trainieren, daß es von sich aus tun.

@Bitterkraut

Und wenn es so gesichert ist und dann eingebrochen wird um hereinzugelangen? Dann waren die Hunde so gesichert, dass sie ohne einzubrechen nicht gefährlich werden könnten...

@AirSnipe

und wenn und wenn... dann wird deine Versicherung nicht bezahlen, weil du deine Hunde scharf gemacht hast. Frag einen Anwalt. Unsere Antworten passen dir ja nicht, viellleicht bekommst du da andere.

@Bitterkraut

ich frag doch nur ôo sei doch nicht gleich so eingeschnappt, soll man nichts hinterfragen dürfen?

Ja ! Wir sind nicht in Amerika. Natürlich hast du das Hausrecht und kannst Menschen aus deinem Haus schmeißen zB. Aber wenn du ein 5 meter loch gräbst und es kommt ein nachbar, hüpft über den zaun(weil ihm zB. hunde nachlaufen oder er gejagt wird) und stirbt dann wirst du große probleme bekommen !

Hallo,

da scheiden sich die Geister und auch vor Gericht gibt es in solchen Fällen immer eine Schlammschlacht. Die meisten schilder sind wertlos (genau wie das vielbenutze "eltern haften für ihre Kinder). Wir hatten letzten einen versuchten Einbruch bei uns auf dem Grundstück. Mein Hund hat ihn vertrieben und die Polizei war auch da. Ich habe die Polizisten gefragt, ob ich meinen Hund rauslassen dürfte und was wäre wenn er beissen würde (wir haben keine Schilder hängen). uns wurde gesagt, wenn mein Hund in dem Fall zu gebissen hätte und ich ihn niicht auf die betrefende Person gehetzt hätte, könne man mich nur Zivilrechtlich belangen, nicht jedoch strafrechtlich.

Zu den anderen Fragen kann ich dir leider nichts sagen :/

wenn dein Hund gebissen hätte, hätte es Zivilrechtlich ziemlich teuer werden können.

@Bitterkraut

Ja, und genau deswegen ist man mehrfach versichert!