Falsche Angaben des Verkäufers: Rückgaberecht trotz Privatverkauf?

3 Antworten

Auch ohne Rückgaberecht muss der Verkäufer Mängel der Kaufsache gegen sich geltend machen lassen.

Du kannst Rückabwicklung des Kaufs verlangen, da der Verkäufer wohl weder zur Nachbesserung noch zur Ersatzlieferung in der Lage sein wird.

Bei defekten Artikeln hast du ein Rückabwicklungsrecht.

Der Verkäufer wird u.U. behaupten, du hättest den Defekt verursacht

Ob der Anspruch durchsetzbar, ist nicht unbedingt sicher

Habe ich aus diesem Grund ein Rückgaberecht oder bleibt sein Rücktritt vom Rückgaberecht trotz falscher Angaben rechtskräftig?

Wenn falsche Angaben, dann gilt: Kann rückgängig gemacht werden bzw. Geschäft ist nichtig. Theoretisch könnte er nachbessern, was sich aber nicht lohnen wird. Die Rücknahme wird da für ihn günstiger.

Muss ich nicht nachweisen können, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war? Der Verkäufer begründete die Tatsache, dass er kein Rückgaberecht anbiete damit, dass er schon Käufer hatte, die den Artikel durch unsachgemäße Benutzung beschädigt hätten. Ich vermute, dass er auch mir vorwerfen wird, den Defekt selbst verursacht zu haben.

@ribery95

Nein, der Verkäufer muss nachweisen, dass Du den Mangel verursacht hast.

@Mikkey

Der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat, die Beweislastumkehr des § 476 BGB ist nicht einschlägig, da kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt.

@ribery95

Ich vermute, dass er auch mir vorwerfen wird, den Defekt selbst verursacht zu haben.

Naja, theoretisch könnte es darauf hinauslaufen. Dann musst du dich fragen, ob ein 30 Euro Scheinwerfer einen Kampf vor GEricht wert ist. U.u. hast du hinterher noch mehr Kosten an der Backe.

In dem Fall hilft oft eine angedrohte negative Bewertung mehr - ich vermute mal es geht um ebay, oder? Das fürchten gerade diese dubiosen Händler wie der Teufel das Weihwasser.