Falsche Angaben des Verkäufers: Rückgaberecht trotz Privatverkauf?
Hallo, ich habe für mein Auto vor kurzem neue Scheinwerfer von privat gekauft. In der Anzeige wurde der Artikel als neu und ohne Mängel beschrieben. Der Verkäufer wies mich ordnungsgemäß darauf hin, dass ich kein Rückgaberecht habe. Als ich die Scheinwerfer eingebaut hatte bemerkte ich, dass ein Verstellmechanismus defekt war. Also hat der Verkäufer (ob wissentlich oder unwissentlich) den Artikel nicht wahrheitsgemäß beschrieben. Habe ich aus diesem Grund ein Rückgaberecht oder bleibt sein Rücktritt vom Rückgaberecht trotz falscher Angaben rechtskräftig?
3 Antworten
Auch ohne Rückgaberecht muss der Verkäufer Mängel der Kaufsache gegen sich geltend machen lassen.
Du kannst Rückabwicklung des Kaufs verlangen, da der Verkäufer wohl weder zur Nachbesserung noch zur Ersatzlieferung in der Lage sein wird.
Bei defekten Artikeln hast du ein Rückabwicklungsrecht.
Der Verkäufer wird u.U. behaupten, du hättest den Defekt verursacht
Ob der Anspruch durchsetzbar, ist nicht unbedingt sicher
Habe ich aus diesem Grund ein Rückgaberecht oder bleibt sein Rücktritt vom Rückgaberecht trotz falscher Angaben rechtskräftig?
Wenn falsche Angaben, dann gilt: Kann rückgängig gemacht werden bzw. Geschäft ist nichtig. Theoretisch könnte er nachbessern, was sich aber nicht lohnen wird. Die Rücknahme wird da für ihn günstiger.
Nein, der Verkäufer muss nachweisen, dass Du den Mangel verursacht hast.
Der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat, die Beweislastumkehr des § 476 BGB ist nicht einschlägig, da kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt.
Ich vermute, dass er auch mir vorwerfen wird, den Defekt selbst verursacht zu haben.
Naja, theoretisch könnte es darauf hinauslaufen. Dann musst du dich fragen, ob ein 30 Euro Scheinwerfer einen Kampf vor GEricht wert ist. U.u. hast du hinterher noch mehr Kosten an der Backe.
In dem Fall hilft oft eine angedrohte negative Bewertung mehr - ich vermute mal es geht um ebay, oder? Das fürchten gerade diese dubiosen Händler wie der Teufel das Weihwasser.
Muss ich nicht nachweisen können, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war? Der Verkäufer begründete die Tatsache, dass er kein Rückgaberecht anbiete damit, dass er schon Käufer hatte, die den Artikel durch unsachgemäße Benutzung beschädigt hätten. Ich vermute, dass er auch mir vorwerfen wird, den Defekt selbst verursacht zu haben.