Gefägnis und Schwerbehinderung

6 Antworten

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Es gibt, zumindest in den grossen Bundesländern, Pflegestationen in denen solche Gefangenen untergebracht sind. Ebenso wie Stationen für ältere Inhaftierte.

schlimm....

@Treffi1980

Was ist daran schlimm?

Ein behinderter Mensch mag zunächst kaum gefährlich wirken. Gib mal einem Rollstuhlfahrer eine Pistole in die Hand, da sieht die Sache schon ganz anders aus. Alles schon dagewesen.

@Artus01

Ich meine damit, das es schlimm ist, das sogar schwerkranke Menschen inhaftiert werden. Ja sicher gibt es auch Rollstuhlfahrer mit Pistolen, aber ob sich schwerbehinderte resozialisieren lassen, einer Arbeit in der JVA nachgehen können, ist fraglich. Die Pflege-JVA kostet unnötig Geld was dem Inhaftierten dann natürlich aufgebürdet wird, aber von was soll er das bezahlen? Arbeiten ist nicht bei Schwerbehinderung und nicht jeder hat solvente Bekannte oder Familienangehörige.

@Treffi1980

Wieso schlimm? auch schwerbehinderte können Geld abzocken, betrügen, was weiß ich noch.... sicher können sie keine omas übern zaun werfen, wenn sie schwer körperbehindert sind, aber alles andre.

@ichhierundda

Es muss ja nicht immer der Rollifahrer mit einer Pistole sein, am Computer kann er auch reichlich betrügen oder Pläne für bestimmte Straftaten aushecken die andere dann begehen. usw.

Was soll man denn sonst mit solchen Straftätern tun? Das Strafgesetzbuch sieht nunmal die Freiheitsstrafe vor und damit ist alles gesagt.

Sicher sind die Kosten für die Gesellschaft insolchen Pflegestionen höher als im Normalvollzug, das ist aber leider nicht zu ändern. Dem Inhaftierten entstehen dadurch im Übrigen keine Kosten, da er im Pflegefall natürlich nicht arbeitsfähig ist. Sollte er, zumindest bedingt, arbeitsfähig sein wird man ihm schon eine Arbeit anbieten, sofern vorhanden.

@Artus01

hallo ich bin im rollstuhl und das gericht will mich in den knast stecken wegen schulden geht sowas eigendlich???

Hallo Treffi1980,

Sie schreiben:

Gefägnis und Schwerbehinderung. Sitzen in deutschen Gefängnissen auch kranke und Schwerbehinderte Menschen ein? Was ist z.B. mit Rollstuhlfahrern und gehbehinderten Menschen mit Gehhilfen(Krücken)?<

Antwort:

Wenn ein Schwerbeinderter Mensch straffällig wird, dann darf das aber noch lange kein Freibrief dafür sein, daß er nicht inhaftiert wird.

In manchen Ländern werden da nicht viele Umstände gemacht, Gott Lob und zum Glück für Straffällige sind diese Dinge aber in Deutschland gesetzlich klar geregelt und zwar im Strafvollzugs-Gesetz!

Link zum Sachverhalt:

http://de.exocop.org/index.php/Chronisch_Kranke#Chronisch_Kranke_im_Strafvollzug

Das Strafvollzugsgesetz gilt grundsätzlich nur für die Erwachsenenstrafe während der Jugendstrafvollzug sich nach den Paragrafen 91 und 92 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) richtet.

Die zahlreich enthaltenen Vorschriften sollen einen geordneten, sicheren, aber auch menschenwürdigen Strafvollzug sicherstellen.

Beste Grüße

Konrad

Ich kann dir zwar keinen konkreten Fall benennen und erachte die Frage eher als rein prinzipielle Frage, aber ich sehe keinen Anlaß, weswegen das Rechtssystem da unterschieden sollte. Es heißt ja immer "vor dem Gesetz sind alle Menschen (angeblich) gleich".

Wieso?? Wolltest du etwa unseren Finanzminister verklagen ;-)

Auch chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung können eine Haftstrafe antreten, wenn sie eine entsprechend schwere Straftat begangen haben und verurteilt worden sind. Um Haftverschonung zu erlangen, muss man schon beinahe sterbenskrank sein.

Mit der Barrierefreiheit von Haftanstalten ist es wahrscheinlich nicht so gut bestellt. Aber möglicherweise wird dann eine Zelle extra umgebaut, mit behindertengerechter Toilette, Waschtisch und einer Rollstuhlrampe für den Zugang.

Dann muss geschaut werden, wo die Haftstrafe verbüßt werden kann. Es gibt zum Beispiel einige "Justizvollzugskrankenhäuser" (spezielle JVA, in NRW gibt es zum Beispiel eins davon, das ist ein umgebautes früheres Krankenhaus). Google mal Vollzugskrankenhaus.

Es gibt auch zunehmend Haftanstalten, die eine eigene Abteilung für Senioren haben. Diese Abteilung hat dann spezielles Personal und besondere bauliche Bedingungen. Viele alte Menschen brauchen ja auch einen Rollator oder einen Rolli. Ich denke mir, auch einen jüngeren Menschen im Rollstuhl würde man so einen Platz nehmen, weil es da die entsprechenden Bedingungen gibt.

@ereste

Nein, der jüngere kommt in die Pflegeabteilung wenn er für den Normalvollzug nicht geeignet ist.

Die Abteilungen für Senioren (in NRW die JVA Detmold) sind eben ausschliesslich für 50+ eingerichtet, weil man sich eben mit zunehmendem Alter von der jüngeren Generation meist zurückzieht. Allerdings muß man als äterer Inhaftierter nicht zwingend auf eine solche Abteilung.

@Artus01

grundsätzlich überall 50+? Okay, das wusste ich nicht. Dann ginge es nicht in diesen speziellen Abteilungen - zur Frage: ich bin aber sicher, dass es Plätze gibt, die für Schwerbehinderte geeignet sind.

@ereste

Selbstverständlich gibt es in NRW Plätze für Schwerbehinderte und die sind, wie du richtig geschrieben hast, in einer Abteilung des JVK Fröndenberg untergebracht.