Gebuchter Dj schlecht - Darf ich Geld zurückfordern?
Hallo Leute,
folgender Sachverhalt liegt bei mir vor:
Ich habe mich für meine Hochzeit lange auf die Suche nach einem guten DJ begeben und mir wurde dann auch ein in meiner Stadt bekannter und guter DJ (ca 900 Facebookfans) zu einem gutem Preis durch einen Freund vermittelt. Dieser wurde dann aber vor der Hochzeit krank, hat mir aber einen Kumpel (ca 40 Facebookfans) von sich geschickt (vorher angekündigt). Für eine neue Suche nach einem DJ war leider keine Zeit mehr. Der Preis blieb der selbe. Dieser DJ hat leider viel falsch gemacht: 1. Absprachen beim Hochzeitstanz nicht eingehalten 2. Brautstraußwerfen zu früh begonnen (ich war nicht mal im Saal) 3. Auf Musikwünsche der Gäste genervt reagiert 4. Musikwünsche der Gäste gar nicht gespielt
So kam es öfters vor, dass sich die Gäste bei mir an dem Abend beschwert haben.
Ich habe dem eigentlich gebuchten DJ am nächsten Tag geschrieben, dass der Abend nicht nach unseren Vorstellungen lief, was falsch lief und das ich unglücklich darüber bin, dafür so viel bezahlt zu haben. Er entschuldigte sich und hat mir von sich aus angeboten 46% zu erstatten. Ich schickte ihm meine Daten. Seit 4 Monaten warte ich auf das Geld. 8x habe ich ihn angeschrieben und immer kamen Aussagen wie: "Ich kümmer mich", "Ich meld mich", "Geld geht morgen raus". Bei dem Freund, der mir den DJ empfohlen hat redet er nun schlecht über mich und stellt falsche Tatsachen dar.
Der Vertrag lief über Telefon und WhatsApp (alle Nachrichten noch vorhanden)
Habe ich eine Chance mit einem Anwalt dieses Geld zu bekommen? Mir geht es langsam weniger ums Geld, als das es mich einfach nervt, ständig angelogen, hingehalten und schlecht gemacht zu werden.
Kann mir da jemand helfen/einen Rat geben?
Lieben Gruß Zetes
3 Antworten
Wie viele Fans jemand auf Facebook hat, sollte nun wirklich kein Kriterium sein, nach dem man auswählt.
Wenn überhaupt Ansprüche bestehen, dann gegen den Ersatzmann. Es dürfte schwierig werden, nachzuweisen, dass er nicht die "üblichen" Leistungen erbracht hat, zumal relativ früh erkennbar war, der Vertreter entspricht nicht den Erwartungen.
Ob es sich lohnt, den Rechtsweg zu beschreiten, bezweifel ich. Es kommen weitere Kosten auf einen zu, Zeitaufwand.
Der gebuchte DJ ist in er Pflicht, fällt dieser wg. Krankheit aus, ist er in der Haftung. Wenn der Ersatz-DJ nicht den Ansprüchen genügt, wenig Erfahrung hat, muß der eine Preisminderung akzeptieren.
Wenn er dies schon selbst anbietet, die Korrespondenzen per Mail speichern. Einschreiben schicken mit Fristsetzung, nötigenfalls verklagen. Das sieht aber dann eher schlecht aus, weil er ja den Vertrag erfüllt hat
Ihr hättet aber auch wissen können, daß der Ersatz-DJ nicht die Erfahrung besitzt mit gerade mal 1/20 tel der Bewertungen, auch wenn manche dieser Bewertungen gefaked sein könnten.
So hättet Ihr gleich am Anfang sagen müssen, "geh´ mal nach Hause". So hat er, wenn auch eher nicht zu Eurer Zufriedenheit, den Vertrag erfüllt.
Blöd auch, wenn der DJ nur wenig selbst kassiert, sondern der Großteil an Vermittler geht, da kenne ich genügend Beispiele. Das Geld wurde nicht bar übergeben, sondern an den ursprünglichen DJ überwiesen oder übergeben ?
Ihr hättet gleich am Abend die Hälfte des Betrags einbehalten sollen, so dürfte es zu spät sein.
Es gibt im Heft des BVD (Bundesverband DJ) auch einige Kommentare von DJs, warum diese keine Gästewünsche erfüllen, gerade wenn auch diese aggressiv & betrunken sind.
Das ist ja ein Dienstvertrag, bei dem Erfolg geschuldet ist. Natürlich gibt es immer Probleme auf beiden Seiten.
Die Chancen sind gut, weil er ja die Erstattung vorgeschlagen hat.
Das denke ich mir auch, ich habe es ja nicht gefordert, sondern er hat es mir angeboten...und das über WhatsApp. Das heißt, da habe ich auch etwas schriftliches.