Gebuchter Dj schlecht - Darf ich Geld zurückfordern?

3 Antworten

Wie viele Fans jemand auf Facebook hat, sollte nun wirklich kein Kriterium sein, nach dem man auswählt.

Wenn überhaupt Ansprüche bestehen, dann gegen den Ersatzmann. Es dürfte schwierig werden, nachzuweisen, dass er nicht die "üblichen" Leistungen erbracht hat, zumal relativ früh erkennbar war, der Vertreter entspricht nicht den Erwartungen.

Ob es sich lohnt, den Rechtsweg zu beschreiten, bezweifel ich. Es kommen weitere Kosten auf einen zu, Zeitaufwand.

Der gebuchte DJ ist in er Pflicht, fällt dieser wg. Krankheit aus, ist er in der Haftung. Wenn der Ersatz-DJ nicht den Ansprüchen genügt, wenig Erfahrung hat, muß der eine Preisminderung akzeptieren.

Wenn er dies schon selbst anbietet, die Korrespondenzen per Mail speichern. Einschreiben schicken mit Fristsetzung, nötigenfalls verklagen. Das sieht aber dann eher schlecht aus, weil er ja den Vertrag erfüllt hat

Ihr hättet aber auch wissen können, daß der Ersatz-DJ nicht die Erfahrung besitzt mit gerade mal 1/20 tel der Bewertungen, auch wenn manche dieser Bewertungen gefaked sein könnten.

So hättet Ihr gleich am Anfang sagen müssen, "geh´ mal nach Hause". So hat er, wenn auch eher nicht zu Eurer Zufriedenheit, den Vertrag erfüllt.

Blöd auch, wenn der DJ nur wenig selbst kassiert, sondern der Großteil an Vermittler geht, da kenne ich genügend Beispiele. Das Geld wurde nicht bar übergeben, sondern an den ursprünglichen DJ überwiesen oder übergeben ?

Ihr hättet gleich am Abend die Hälfte des Betrags einbehalten sollen, so dürfte es zu spät sein.

Es gibt im Heft des BVD (Bundesverband DJ) auch einige Kommentare von DJs, warum diese keine Gästewünsche erfüllen, gerade wenn auch diese aggressiv & betrunken sind.

Das ist ja ein Dienstvertrag, bei dem Erfolg geschuldet ist. Natürlich gibt es immer Probleme auf beiden Seiten.

Die Chancen sind gut, weil er ja die Erstattung vorgeschlagen hat.

Zetes 
Fragesteller
 03.04.2015, 15:51

Das denke ich mir auch, ich habe es ja nicht gefordert, sondern er hat es mir angeboten...und das über WhatsApp. Das heißt, da habe ich auch etwas schriftliches.