Käufer droht mit Anwalt auf ebay kleinanzeigen?

9 Antworten

Nur, weil er sich ärgert das du das Gerät was billiger gekauft hattest versucht er es jetzt auf diese Tour. Er hat kein Recht auf einen Nachlass und auf diese Art versucht er es doch zu bekommen. Er konnte vor dem Kauf überall Preisvergleiche machen und mit deinem war er zufrieden und hat ihn gekauft. Gerade bei so einen Preis vergleicht man die Preise ganz genau.

Wie kommt der denn darauf das du ein Unternehmen betreibst? Selbst, wenn du ein Betrieb hast, steht dir auch zu Privat gekaufte Sachen auch als Privatmann zu Verkaufen sofern es keine Sachen vom Betrieb sind.

Man ist nicht verpflichtet die Ware zum gleichen Preis oder weniger zu verkaufen, man kann auch mehr verlangen. Man muss es ja nicht kaufen, wenn man damit nicht einverstanden ist.

Zb. die ganzen Leute die sich von Privatleuten die PS 5 kaufen, da kommt doch niemand auf die Idee hinterher den VK mit einem Anwalt zu drohen nur, weil man mehr gezahlt hat als der VK dafür gezahlt hatte.

Bevor du ihm Antwortest gehe zum Verbraucherschutz und lasse dich beraten wie du denen am besten schreibst damit dir keine Fehler passieren.

Vielleicht hätte was bewirken können, wenn er den Artikel so gelassen hätte wir er war neu und Original Verpackt und erst klären bevor er ihn nutzt aber da er den Laptop ausgepackt und auch benutzt, kann man auch davon ausgehen das ihm der Preis in Ordnung war.

Schwärze bei dem Schreiben am besten alles wo man den Namen von ihm lesen kann, sowas sollte/darf man nicht zeigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Warum hast du ihm denn auch verschwiegen, dass du nur 1344€ gezahlt hast? Das wäre doch auch tatsächlich fair gewesen (auch wenn der Originalpreis 1800€ war).
Ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt suchen, denn sonst sieht es nicht gut aus für dich. Oder du nimmst das Gerät zurück, dann wäre die Sache günstiger erledigt (und du kannst den Laptop wieder verkaufen - aber diesmal natürlich zu einem fairen Preis…).

Gar nicht reagieren, auch wenn das hier viele raten, ist der schlechteste Weg. Kannst du machen, aber davon erledigt sich die Angelegenheit leider nicht von selbst. Im Gegenteil!

“Vielmehr“ bedeutet hier übrigens so viel wie „sogar“.

tinalisatina  24.11.2021, 15:44

Du willst aber jetzt nicht sagen, dass jeder Händler, der ein Brötchen teurer verkauft als er es einkauft, dafür sofort einen Anwalt braucht, weil es sonst nicht so gut für ihn aussieht.

Von Experte tinalisatina bestätigt

wie kommt der Anwalt auf Gewerbe? seltsam

du hast den Laptop für 1720€ incl. Lieferung angeboten, ein Käufer hat eingewilligt - und gekauft. Kaufvertrag abgeschlossen, du hast geliefert.

er wollte die Rechnung - uppps, du hast ja viel weniger bezahlt, und, es gibt eine freie Preisgestaltung. das ist nicht verboten.

er hat nach Neupreis gefragt, und die entsprechende Antwort bekommen, ca. 1800€.

wie agiert ein Händler, er kauft "billig" ein und verkauft mit Aufschlag "teuer". Auch hätte er die Einkaufsrechnung gar nicht erst erhalten.

ich würde nicht reagieren, soll er doch klagen, kostet nur sein Geld.

Rückabwicklung, welche Rechtsgrundlage soll das sein? es liegt KEIN Betrug vor, noch irgendein Irrtum.

AntiVegetarier1  24.11.2021, 12:19

wäre interessant zu wissen, wie der käufer nach dem preis gefragt hat. wenn er gefragt hätte, wie viel der fragensteller für das gerät bezahlt hat, dann wären die 1800 € gelogen.

wie agiert ein Händler, er kauft "billig" ein und verkauft mit Aufschlag "teuer".

ich vermute, deshalb geht der anwalt von einem gewerbe aus.

peterobm  24.11.2021, 12:40
@AntiVegetarier1
ich vermute, deshalb geht der anwalt von einem gewerbe aus.

sollte ein Anwalt wissen Sonderangebot, Läppi kostet mich 1349 Euro; den verkauf ich dir für 1720€, einmalig, kein Gewerbe kein Betrug, kein Irrtum.

Neupreis über um 1800€ steht auch so im Anwaltsschreiben, das ist nicht mal gelogen

da steht der Verkaufspreis auf der Rechnung - eine Einkaufsrechnung bekommt KEIN Käufer zu Gesicht. Gewerbliches Handeln

Hab mir jetzt das Anwaltsschreiben nicht durchgelesen (das darfst Du übrigens hier so nicht reinstellen!), aber der Vorwurf mit dem Preis läuft ebenso ins Leere wie der des gewerblichen Verkaufs. Ich gehe hier davon aus, dass Du nur dieses eine verkauft hast und keine weiteren.

Allerdings bleibt offen, ob Du

 mit Studentenrabatten für ca. 1349 Euro erworben,

das Gerät an einen Nichtstudenten weiterverkaufen darfst. Dazu müsste man die Vertragsbedingungen des Kaufs kennen.

1. Musst du nicht den günstigsten Preis anbieten. Ob privat oder gewerblich. Zumal du ein vb Preis angesetzt hast.

2. Das gewerbliche vertreiben ist nicht verboten und hat ihn nichts anzugehen. Wenn überhaupt dann das Finanzamt.

3. Das gewerbliche vertreiben muss man dir nachweisen können. Eine ware teurer verkaufen als du sie eingekauft hast ist da ein Indiz aber kein Beweis. Da fehlt die Regelmäßigkeit und die Gewinnabsicht.

Kurzum ich würde das schlicht ignorieren.