DJ für Hochzeit erstattet kein Geld, was tun?
Hallo,
aufgrund Corona konnte unsere geplante Hochzeit am 23.05 nicht stattfinden. Wir haben sie dann zweimal verschoben und haben den 07.11 festgemacht. Zu diesem Zeitpunkt, also ungefähr 2 Wochen vor dem 07.11, waren noch maximal 50 Personen erlaubt. Uns war es jedoch aufgrund der steigenden Infektionen und den damit verbundenen Beschränkungen der Personenzahl zu riskant und wir haben uns dazu entschieden, die Hochzeit um eine Woche, zum 31.10 vorzuziehen. Einige Zeit später war dann auch klar, dass es wegen den erhöhten Infektionszahlen eine Beschränkung auf 10 Personen gibt. Das hieß für uns, dass es keine Feier geben wird. Unserem DJ habe ich das natürlich alles so mitgeteilt. Er war der Meinung, dass es unser Problem sei, dass wir nicht feiern möchten und verweigert uns das Geld. Zu unserem Bedauern haben wir bereits die gesamte Summe Anfang des Jahres bezahlt. Aus dem einfachen Grund, dass wir den offenen Posten weg haben wollten, es war also unsere freie Entscheidung. Mittlerweile wissen wir auch, dass das dumm war, also bitte ich davon abzusehen, das in irgendeiner Art und Weise vorzuhalten. Uns liegt nur eine Rechnung vor, allerdings keine AGB's, auch auf der Website war nichts zu finden.
Nun meine Frage, welche Möglichkeiten ich habe, an mein Geld zu kommen? Macht es Sinn, einen Anwalt einzuschalten? Rechtsschutzversicherung haben wir...ob die greift ist allerdings eine andere Frage, da wir sie erst zum 01.10 abgeschlossen haben.
Es ist für uns wahnsinnig ärgerlich, so viel Geld im Endeffekt für nichts bezahlt zu haben - auch wenn wir daran natürlich auch Mitschuld haben. Und dennoch ist es nicht gerecht, wenn wir auf den Kosten sitzenbleiben.
Falls noch weitere Infos benötigt werden um zu helfen, einfach Bescheid geben.
Schonmal vielen Dank im Voraus für Tipps und Hilfe.
6 Antworten
Hi, hsvdome!
Das ist eine dumme Situation.
Deine RV zahlt die Prozesskosten definitiv nicht, denn du hast die Summe schon Anfang des Jahres bezahlt, und da greift die Karenzzeit nicht.(Abschluss 1.10.) Ergo wird das der Versicherer nicht anerkennen.
Ich würde an deiner Stelle einen RAe einschalten, mich vorher aber aufklären lassen.
Viel Erfolg.
Mit lieben Grüßen, Renate.
Guten Morgen, zunächst vielen Dank für deine Bewertung. 💟. Zu deiner Frage:du fragst den Anwalt, der dich vertreten soll, diese Auskunft ist kostenlos. LG.
DmS 🥰
Hi, Bonneye, vielen Dank für deine Bewertung. 💟
Hallo, hsvdome, vielen Dank für den Stern, das war sehr lieb von dir. Ich melde mich auf jeden Fall bei dir. Gedulde dich bis morgen, ich vergesse es nicht. Liebe Grüße, Renate.
Wenn die Hochzeitsfeier aus behördlichen Gründen entfällt, liegt die ‚Unmöglichkeit der Leistungserbringung‘ vor; dieses wirkt auch auf alle damit verbundenen Verträge durch; für Verbraucher besteht dann keine Pflicht zur Zahlung bzw. für Euch besteht das Recht auf der Erstattung des bereits ausgezahlten Honorars.
Man sollte mit dem DJ ggf. sprechen und die Leistung dann eben später in Anspruch nehmen, da die Hochzeit ja wahrscheinlich irgendwann stattfinden wird.
Die Hochzeit wurde, wie geschrieben, um eine Woche vorgezogen. Wir haben die Trauung im engsten Kreise gemacht und sind danach noch essen gegangen. Das war dann unsere Hochzeit. Nachfeiern wollen wir nicht
Da hilft nur noch ein Anwalt weiter.
Die Rechtsschutz wird da aber wohl nicht greifen, dafür ist die Zeit zu kurz und das war ja bereits vor Abschluss der Rechtsschutz bereits ein Problem.
Kommt natürlich auch auf die Art eurer Rechtsschutz an und was die für Regelungen haben.
Rechtliche Beratung ist in der Regel bei einer solchen Versicherung enthalten. Am besten dort mal anrufen und sich beraten lassen.
Was steht im Vertrag den ihr mit dem DJ eingegangen seid?
Okay gut, danke.
Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht. Wir haben lediglich die Rechnung von ihm.
Wenn du der Meinung bist im Recht zu sein, dann bemühe dich um einen Rechtsbeistand um an dein Geld zu kommen.
Das ist ja genau meine Frage. Ich persönlich denke schon, dass ich im Recht bin, weiß es aber nicht. Bevor ich einen Anwalt beauftrage und den bezahle, wollte ich hier nach Meinungen bzw. Erfahrungen fragen.
Die erste Rechtsberatung kostet nichts.
Danke für die Antwort.
Was meinst du damit, dass ich mich vorher aufklären lassen soll, bevor ich den RA einschalte?