Gebrauchtwagen "Betrug"?

4 Antworten

Ich weiß jetzt nicht ganz genau welche Möglichkeiten du in Österreich hast bzw. wie dort die Einrichtungen wie etwa unsere Verbraucherzentrale in Deutschland heißt. Und ein kleines bisschen bist du nicht Unschuldig. Ob nun aus Unwissen/Unvermögen, mangelnder Erfahrung oder sonst was, man darf sich nie, aber auch wirklich Nie, auf mündliche Aussagen verlassen. Damit möchte ich dich jetzt nicht Schulmeistern oder dir einen Mitgeben, sondern nur verdeutlichen das mündliche Aussagen nicht belegt werden können und auch absolut nichts zählen. Es ist für dich ein teures Lehrgeld was du hättest vermeiden können. Schaue dir mal ganz in Ruhe deinen Kaufvertrag an und prüfe mal ob da irgendwas von vorherigen Unfällen, Schäden o.ä drin steht. Auch ob das mit den Sommerreifen so aufgeführt ist wie er dir das gesagt hast. Im Zweifel musst du dir wohl proffesionelle rechtliche Hilfe an deine Seite holen.

marinakkk 
Fragesteller
 24.05.2021, 19:10

Danke. Ja es war leider echt richtig blöd, aber ich kann jetzt leider auch nicht mehr ändern :( ich habe aber echt daraus gelernt und werd diesen Fehler ganz bestimmt nicht nochmal machen haha

Ja es steht leider wirklich nichts im Kaufvertrag, das war echt echt dumm von mir.

AlterHaudegen75  24.05.2021, 19:37
@marinakkk

Naja, Dumm hin oder her ist nun egal. Jetzt ist nur Wichtig wie du wieder so gut wie möglich aus der Sache heraus kommst.

marinakkk 
Fragesteller
 24.05.2021, 19:38
@AlterHaudegen75

Ja eh, danke nochmal für deinen Kommentar. Ich werde weiterhin probieren rauszufinden was ich noch machen kann :)

AlterHaudegen75  24.05.2021, 19:41
@marinakkk

Nichts zu Danken. Hoffe und Wünsche dir das du da wieder irgendwie heraus kommst. Gibt's denn bei euch das Gegenstück zu unserer Verbraucherzentrale?

Dein Problem ist, dass vermutlich diese ganzen mündlichen Zusagen nicht vertraglich festgehalten wurden.

Wenn das Auto schon aus zweiter Hand gekauft wurde, kann sich der Verkäufer immer damit herausreden, dass er von den Vorschäden nichts wusste. Um ihn wegen arglistiger Täuschung dran zu kriegen, müsstest du ihm nachweisen, dass er die Vorschäden gekannt haben muss. Das wird schwierig.

Wenn du vom Händler gekauft hast, hast du eine Gewährleistung auf den Wagen. Das gilt jedoch nicht, wenn der Händler im Auftrag (Kommission) verkauft hat. Und bei einem privaten Verkäufer ohnehin nicht.

Hast du den Wagen vorher geprüft/prüfen lassen? Wahrscheinlich auch nicht, sonst wären die Mängel ja aufgefallen.

Da hast du leider am falschen Ende gespart.

marinakkk 
Fragesteller
 24.05.2021, 18:40

Ja, die Versprechen wurden leider nicht vertraglich festgehalten..

Eine Gewährleistung habe ich auf das Auto, weiß aber nicht genau was mir das in dem Fall helfen kann (ich kenn mich leider auch absolut nicht aus, wenn ich ehrlich sein darf)

Ja da hast du Recht.. Fehler passieren nun mal leider, war halt ein teurer Fehler, aber dafür passiert er sicherlich kein zweites Mal!

Ich würde gerne wissen, ob ich irgendetwas machen kann, damit ich z.B. nicht die gesamten Kosten übernehmen muss, 

An den Konsumentenschutz wenden. Rechtsschutz kontaktieren.

Bei jedem Gebrauchtauto Kauf eine Kaufüberpüfung fordern! Dann kann sowas gravierendes eher nicht passieren.

Versprechen/ Vereinbarungen , immer schriftlich geben lassen.

Bei Autohändler und Versicherungen immer 2 Fach absichern ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
marinakkk 
Fragesteller
 24.05.2021, 18:37

Danke, ich werde mir das mit dem Konsumentenschutz und Rechtsschutz einmal ansehen!

Ja, ich hätte das echt alles überprüfen lassen sollen und mir die Versprechungen schriftlich geben lassen, aber bei der Euphorie endlich mein erstes eigenes Auto zu haben, habe ich gleich beim erstbesten Auto zuschlagen müssen haha Ich werde mir die Tipps aber auf jeden Fall für das nächste Mal merken! :)

sandra1020  24.05.2021, 18:39
@marinakkk

Das war dann wohl wirklich nur ein Anfänger Fehler. Beim nächsten Mal lässt du dich bestimmt nicht mehr von der Euphorie leiten. Ich drück dir die Daumen, dass sich nochwas machen lässt! :)

Venus345  24.05.2021, 20:15
@marinakkk

aber den Verkäufer würde ich trotzdem anzeigen wegen Betrug

sandra1020  24.05.2021, 20:17
@Venus345

Das auf jeden Fall!

Naja, man kann versuchen dem Verkäufer arglistige Täuschung nachzuweisen, was bei mündlichen Aussagen schwierig sein wird.

marinakkk 
Fragesteller
 24.05.2021, 19:23

Was würde denn alles unter Arglist Täuschung fallen? Nur, dass er mir die Reifen versprochen hat? Oder, dass er mich nicht über die Schäden aufgeklärt hat?

Tacheles88  24.05.2021, 19:25
@marinakkk

Dass bekannte Schäden verschwiegen worden sind.
Dass die versprochenen Reifen nicht ausgehändigt werden, geht eher in Richtung Unterschlagung.

Tacheles88  24.05.2021, 19:29
@Tacheles88

Das Problem ist immer es nachzuweisen.