Welche Reifen müssen drauf sein, wenn man beim Händler sein Auto in Zahlung gibt?

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Also hier kommt es jetzt auf die Reihenfolge an, weil es darum geht, wann welcher Vertrag geschlossen wurde, auch mündliche!

Frage 1: Hast du 2 separate Verträge über den Kauf des neuen und den Verkauf des alten Wagens oder steht der alte als Inzahlungnahme mit im neuen Kaufvertrag?

Frage 2: Hatte der Wagen als er durch den Händler bewertet wurde bereits Winterreifen drauf?

Frage 3: Hat der Händler vor Vertragsunterzeichnung darauf bestanden, dass du die Sommerreifen nachlieferst oder erst danach?

Fakt ist:

Hat der Händler vor der Vertragsunterzeichnung auf die Winterreifen bestanden, wären sie Vertragsbestandteil. Dann hätte er dieses aber sicher auch im Vertrag festgehalten.

Ist dem Händler dagegen erst einige Tage später aufgefallen, dass der Wagen Winterreifen hat, ist das sein Problem. Er hat dann keinen Anspruch auf Nachlieferung.

Grund: Er hat das Fahrzeug als Fachmann in dem Zustand bewertet, in dem du das Fahrzeug vorgestellt hast. Aufgrund seiner Bewertung hat er einen Ankaufspreis ermittelt.

Wenn er durch Fahrlässigkeit bei seiner Bewertung einen schlechteren Wiederverkaufswert, z.B. durch Winterreifen erzielt, kann er dich nicht dafür verantwortlich oder haftbar machen.

Wichtig bei der Sache ist nun: Wann hat der Händler sich bei dir gemeldet und die Sommerreifen verlangt.

Die Aussage: Üblich ist, dass Fahrzeuge mit Sommerreifen an den Händler verkauft werden ist auch Quatsch.

Richtig ist: Fahrzeuge mit Sommerreifen lassen sich besser verkaufen, also er erzielt einen höheren Gewinn beim Wiederverkauf.

Aber für die Kalkulation seiner Gewinne bist du nicht zuständig.

Falls du noch Fragen hast, kannst du dich gerne noch einmal bei mir melden.

Der Wagen braucht m.M.n. vier Reifen, dabei ist es egal, welche Sorte drauf ist. Könnten ja auch Ganzjahresreifen sein. Ich würde mich da auf gar nichts einlassen. Und von üblich kann gar nicht die Rede sein, denn derzeit ist in Deutschland Winter und da müssen Autos mit angepasster Bereifung fahren. Er kann den Wagen also im Januar eh nicht mit Sommerreifen verkaufen so ohne weiteres, bzw. hat dann vielleicht das Problem, den Wagen nicht loszuwerden.

Nun, wenn er das Fahrzeug mit den Sommerreifen begutachtet hat und Euch dafür einen Ankaufspreis genannt hat, dann kannst Du das Fahrzeug nicht einfach ein paar Tage später mit anderen Reifen dort abgeben. Es muß schon in dem Zustand sein, den es zum Zeitpunkt der Verhandlungen hatte.

Hauptsache es sind 4 Reifen welche genau ist völlig egal außer man hat bei Verkauf mit angegeben die Anzahl der Bereifung ....

Hallo suddelmaddin, wenn bei der Kalkulation für den abgegeben Wagen Sommerreifen drin stehen .Mit Profiltiefe und Reifentyp ,mußt Du das auch mit diesen Reifen das angekaufte Auto dem Händler liefern .Wenn dort nichts steht in dem Vertrag der Inzahlungnahme ,dann brauchst Du die Sommerreifen auch nicht nachreichen . Sollte er darauf bestehen ,wenn nichts drinsteht ,sol ler Dir den Phassus zeigen,wo das geschrieben steht .Dann kannst Du auch gleich die seriösitaet des Händlers bei evtl.Reklamationen bei Deinem erworbenen Auto erkennen . N.G: