Gebrauchtes Fahrrad zurücknehmen?

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Wenn keine gravierenden Mängel am Rad sind, würde ich mich auch durch einen Anwalt nicht einschüchtern lassen. Du hast doch bestimmt bei EBay darauf hingewiesen, daß es keine Rücknahme gibt und die bestehenden gesetzlichen Regelungen für diesen privaten Verkauf nicht zutreffen. Ein paar abgenutzte Schrauben kann man austauschen ! Wenn sie sich das Rad sogar angesehen hat, bevor sie bezahlt hat, bist Du doch auf der sicheren Seite.

Bei Privatverkäufen gibt es doch generell keine Rückerstattung. Wenn sie es persönlich abgeholt hat, hätte sie es sich vorher ansehen müssen, das wird auch jeder Richter so sehen. Abgesehen davon, dass abgenutzte Schrauben und Rost bei einem gebrauchten Fahrrad ja wohl lächerlich sind.

Wenn du rechtsschutzverischert bist, dann lass es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen.

Hast du denn im Angebot darauf hingewiesen, dass das Rad eventuell Mängel hat und eine Rücknahme ausgeschlossen ist?

Bist du nicht rechtsschutzversichert, dann st es wohl besser, das Rad zurückzunehmen.

Ist zwar ärgerlich "klein" begeben zu müssen, aber für 70 € lohnen sich noch größerer Ärger und Kosten nicht, oder?

 

...beim Verkauf von Privat an Privat kann man die gesetzliche Mängelgewährleistung der §§ 434 ff. BGB ausschließen + z.B. "ohne Gewährleistung" o. "gekauft wie besehen" vereinbaren. Diese Vereinbarung muß aber auch tatsächlich getroffen + ggfs. bewiesen werden. Sonst gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften...

HansiHin 
Fragesteller
 29.04.2011, 21:39

Also, ich glaube in der Anzeige bei Ebay stand nichts drin. Aber bei der Begutachtung des Rades, war eine Freundin von mir anwesend. Ein "gekauft wie gesehen" wurde dem Sinn nach ausgesprochen und kann auch bezeugt werden.

Der Anwalt bezieht sich wohl darauf, dass ein Kinderfahrad "mitwachsen" muss und sich auf Grund des Rosts nicht ohne Weiteres der Sattel oder der Lenker verstellen lässt. Aber sowas ist mir auch nie aufgefallen. Es stand ja im Keller rum...

Da der Käufer die Ware vor dem Kauf geshen und begutahctet hat, hat er kein Anrecht drauf, jetzt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Stichwort: "Gekauft wie gesehen" 

Du hast auch keine Informationen über das Alter und die Lagerung zurückgehalten, dich trifft also keine Schuld.

Ignoriere das Schreiben einfach und mach nichts. Du hast Recht!

tobi1970  29.04.2011, 18:09

So einfach ist es schon lang nicht mehr