Gebrauchtes Fahrrad zurücknehmen?
Ich habe vor 2 Wochen über Ebay Kleinanzeigen ein Fahrrad meiner Tochter verkauft. Als die Käuferin kam, hat sie sich das Rad gründlich untersucht und ich habe mich auch noch auf 70€ runterhandeln lassen.
Nun gibt sie an, Mängel an dem Rad festgestellt zu haben, die ich nicht kannte, da das Rad 2 Jahre in unserem Keller gestanden hat, was ich der Käuferin auch gesagt habe.
Sie bat mich telefonisch, das Rad zurückzunehmen, was ich ablehnte, da ich mir keiner Schuld bewusst war.
Nun bekomme ich ein Schreiben eines Anwalts, der noch mehr Mängel gefunden haben will, mit der Drohung, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, sollte ich das Rad nicht zurückgeben.
Gab es da nicht was vonwegen gekauft wie besichtigt oder so? Ich kannte die angeblichen Mängel, welche hauptsächlich aus etwas Rost und abgenutzten Schrauben bestehen nicht.
Was soll ich tun?
Danke und Grüße
6 Antworten
Wenn keine gravierenden Mängel am Rad sind, würde ich mich auch durch einen Anwalt nicht einschüchtern lassen. Du hast doch bestimmt bei EBay darauf hingewiesen, daß es keine Rücknahme gibt und die bestehenden gesetzlichen Regelungen für diesen privaten Verkauf nicht zutreffen. Ein paar abgenutzte Schrauben kann man austauschen ! Wenn sie sich das Rad sogar angesehen hat, bevor sie bezahlt hat, bist Du doch auf der sicheren Seite.
Bei Privatverkäufen gibt es doch generell keine Rückerstattung. Wenn sie es persönlich abgeholt hat, hätte sie es sich vorher ansehen müssen, das wird auch jeder Richter so sehen. Abgesehen davon, dass abgenutzte Schrauben und Rost bei einem gebrauchten Fahrrad ja wohl lächerlich sind.
Wenn du rechtsschutzverischert bist, dann lass es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen.
Hast du denn im Angebot darauf hingewiesen, dass das Rad eventuell Mängel hat und eine Rücknahme ausgeschlossen ist?
Bist du nicht rechtsschutzversichert, dann st es wohl besser, das Rad zurückzunehmen.
Ist zwar ärgerlich "klein" begeben zu müssen, aber für 70 € lohnen sich noch größerer Ärger und Kosten nicht, oder?
...beim Verkauf von Privat an Privat kann man die gesetzliche Mängelgewährleistung der §§ 434 ff. BGB ausschließen + z.B. "ohne Gewährleistung" o. "gekauft wie besehen" vereinbaren. Diese Vereinbarung muß aber auch tatsächlich getroffen + ggfs. bewiesen werden. Sonst gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften...
Also, ich glaube in der Anzeige bei Ebay stand nichts drin. Aber bei der Begutachtung des Rades, war eine Freundin von mir anwesend. Ein "gekauft wie gesehen" wurde dem Sinn nach ausgesprochen und kann auch bezeugt werden.
Der Anwalt bezieht sich wohl darauf, dass ein Kinderfahrad "mitwachsen" muss und sich auf Grund des Rosts nicht ohne Weiteres der Sattel oder der Lenker verstellen lässt. Aber sowas ist mir auch nie aufgefallen. Es stand ja im Keller rum...
Da der Käufer die Ware vor dem Kauf geshen und begutahctet hat, hat er kein Anrecht drauf, jetzt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Stichwort: "Gekauft wie gesehen"
Du hast auch keine Informationen über das Alter und die Lagerung zurückgehalten, dich trifft also keine Schuld.
Ignoriere das Schreiben einfach und mach nichts. Du hast Recht!
So einfach ist es schon lang nicht mehr