Wer trägt meine Anwaltskosten - Rückgabe eines Autos?

5 Antworten

Die Kosten für den Anwalt musst du erstmal selber zahlen...wenn du den Rechtsstreit für dich gewinnst, muss die gegnerische Partei die Kosten übernehmen...ich würde aber aufpassen bei solchen Geschichten, da deine Beweiskette wirklich Wasserdicht sein muss, sonst bleibst du ganz schnell nicht nur auf den Kosten für das Auto, sondern auch auf den Anwaltskosten sitzen...also berate dich mit deinem Anwalt gut und lasse ihn die Erfolgschancen einschätzen...viel Erfolg!

Soweit ich weiß muss man erstmal alle Kosten die entstehen selbst zahlen wenn man den Prozess dann gewinnt muss die gegnerische Partei für alle Kosten aufkommen .

Wenn du zum Anwalt gehst und du gewinnst die Sache, muss dein Gegner zahlen. Aber geh doch mal zum Anwalt für ein Beratungsgespräch, das kostet nicht viel (ca. 50€) und meistens bist du danach schon schlauer (zB. ob der Streitwert vom Auto die den vom Anwaltskosten übersteigen). Oft hilft es auch ein Anwalt ein offiziellen Brief zum Gegner schreiben zu lassen. Vorall wenn der weißt das der in Unrecht ist, wird der wahrscheinlich eher zahlen als das er so was für Gericht vorkommen lässt. Ich wünsch dir viel Erfolg (meine Meinung nach hast du gute Karte um mit einen Anwalt zu erreichen, aber frag lieber nach, ich bin ja keine Anwalt :o)!)!!

den rat den ich vom awalt bekommen habe war: ein einschreiben mit einer frist zu schicken. ansonsten müssen weitere schritte eingeleitet werden. und 50€ für ein anwaltsgespräch sind utopisch. man zahlt eher 150-250€ .. leider

Was steht denn zu dem Gebrauchtwagen im Zusammenhang mit Garantie usw. im KV ?

Waren bisherige Mängelbeseitigungsversuche Garantie- oder nur Kulanzleistungen ?

Wenn ich den Absatz vor dem Schlusssatz lese, haben Sie sich schon schlauer gemacht als Sie vorgeben zu sein.

Die Problematik ist, dass Sie das Wichtigste nicht beweisen können.

Das hat mit Garantie rein gar nichts zu tun, sondern mit Sachmängelhaftung (Gewährleistung). Und da ist der Händler nun mal gegenüber einem privaten Käufer in der Pflicht. Egal, was im Kaufvertrag steht.

Nun die Anwaltskosten trägst zuerst einmal du. Sollte dein Anwalt erfolgreich sein, dann wird er sich das Geld beim Händler holen.