Wer trägt meine Anwaltskosten - Rückgabe eines Autos?
hey,
ich habe mir im Dezember ein Auto bei einem Händler gekauft, welches leider Mängel hat. Der Händler hat auch mehrmals versucht diese Mängel zu beheben. Nach jedem Reparaturversuch wurde der Mangel aber schlimmer. Nun steht das Auto vor meiner Tür und ist nichtmehr fahrtauglich. Der Händler hat bereits ein Einschreiben von mir erhalten, wo ich vom Kaufvertrag zurücktrete und ihm eine Frist gegeben habe, bis wann ich das entstandene Rückabwicklungsverhältnis beendet haben möchte. Die Frist läuft kommenden Montag ab.
Leider gehe ich davon aus, das ich nichts mehr vom Händler hören werde. Ich werde dann Montag anrufen und nachfrage was los ist, bin mir aber ziemlich sicher das ich das ganze nun in die Hände eines Anwaltes geben muss.
Wer trägt diese kosten?
Es geht hier um einen Streitwert von 4500€ (Kaufpreis des Autos) + 300€ (Neue Allwetterreifen). Natürlich darf der Händler mir für die bisher 4000 gefahrenen KM etwas abziehen, es sollte aber nicht mehr als 100-150€ sein.
Die Anwaltskosten werden sich sicher auf einige 100€ belaufen... Bleibe ich auf diesen Kosten sitzen?
Wenn ich ehrlich bin hätte ich auch Lust auf Schadensersatz zu klagen. Ich musste mir mehrere Tage Urlaub nehmen, es ist bereits der zweite Monat wo ich mir ein 100€ Bahnticket kaufen musste. Außerdem werde ich gezwungen mit der Bahn zur Arbeit zu fahren, obwohl ich Angst vor dem Zugfahren habe, weswegen ich auch schon in Therapie war. Außerdem zahle ich Steuern und Versicherung für ein Auto was ich nicht nutzen kann. Theoretisch könnte ich sogar wegen Betrugs klagen, jedoch kann ich vermutlich nicht handfest beweisen, dass der Verkäufer vom Schaden wusste.
Naja... mir reicht es aber wenn ich endlich mein Geld vom Autokauf zurück bekomme.
5 Antworten
Die Kosten für den Anwalt musst du erstmal selber zahlen...wenn du den Rechtsstreit für dich gewinnst, muss die gegnerische Partei die Kosten übernehmen...ich würde aber aufpassen bei solchen Geschichten, da deine Beweiskette wirklich Wasserdicht sein muss, sonst bleibst du ganz schnell nicht nur auf den Kosten für das Auto, sondern auch auf den Anwaltskosten sitzen...also berate dich mit deinem Anwalt gut und lasse ihn die Erfolgschancen einschätzen...viel Erfolg!
Soweit ich weiß muss man erstmal alle Kosten die entstehen selbst zahlen wenn man den Prozess dann gewinnt muss die gegnerische Partei für alle Kosten aufkommen .
Wenn du zum Anwalt gehst und du gewinnst die Sache, muss dein Gegner zahlen. Aber geh doch mal zum Anwalt für ein Beratungsgespräch, das kostet nicht viel (ca. 50€) und meistens bist du danach schon schlauer (zB. ob der Streitwert vom Auto die den vom Anwaltskosten übersteigen). Oft hilft es auch ein Anwalt ein offiziellen Brief zum Gegner schreiben zu lassen. Vorall wenn der weißt das der in Unrecht ist, wird der wahrscheinlich eher zahlen als das er so was für Gericht vorkommen lässt. Ich wünsch dir viel Erfolg (meine Meinung nach hast du gute Karte um mit einen Anwalt zu erreichen, aber frag lieber nach, ich bin ja keine Anwalt :o)!)!!
den rat den ich vom awalt bekommen habe war: ein einschreiben mit einer frist zu schicken. ansonsten müssen weitere schritte eingeleitet werden. und 50€ für ein anwaltsgespräch sind utopisch. man zahlt eher 150-250€ .. leider
Was steht denn zu dem Gebrauchtwagen im Zusammenhang mit Garantie usw. im KV ?
Waren bisherige Mängelbeseitigungsversuche Garantie- oder nur Kulanzleistungen ?
Wenn ich den Absatz vor dem Schlusssatz lese, haben Sie sich schon schlauer gemacht als Sie vorgeben zu sein.
Die Problematik ist, dass Sie das Wichtigste nicht beweisen können.
Das hat mit Garantie rein gar nichts zu tun, sondern mit Sachmängelhaftung (Gewährleistung). Und da ist der Händler nun mal gegenüber einem privaten Käufer in der Pflicht. Egal, was im Kaufvertrag steht.
Nun die Anwaltskosten trägst zuerst einmal du. Sollte dein Anwalt erfolgreich sein, dann wird er sich das Geld beim Händler holen.