Unfallfahrzeug (unwissentlich) verkauft?
Hallo,
im März 2021 wurde ein Auto gekauft (Unfallfrei), nach vielen Werkstattbesuchen (Ölabscheider, Motor ruckeln, ABS Fehler --> alle mängel behoben) wurde Werkstatt seitig geraten den PKW zu Veräußern (ein weiterer Grund ist das das Fahrzeug für eine Familie mit 2. Kindern unpraktisch ist und er viel zu viel Sprit benötigt für 60km täglicher Arbeitsweg).
Das Auto ist im Juni 2021 Verkauft ( Standard ADAC Kaufvertrag als Unfallfrei und ohne Mängel)
Die Käuferin möchte nun das Auto zurückgeben, weil:
1. Auto nach 1 Woche kaputt (nimmt kein Gas an, Ölverbrauch, stinkt nach Benzin usw)
2. Unfallschaden (laut ihrer VW Werkstatt im Jahr 2015 behoben worden)
Das Auto ist nun 5te Hand und der Unfall muss beim 2. Besitzer geschehen sein und wurde Repariert.
Das Auto war 2 Wochen vor Verkauf noch in der Werkstatt, hier wurden alle mängel für 900€ behoben - danach ist das Auto super gefahren (wie auch zur Probefahrt die 30min angedauert hat)
Noch ein Problem ist das der Kaufvertrag als er im Mai gekauft wurde nicht mehr vorhanden ist(Zeugen beim Kauf waren dabei).
Der Verkäufer aus Mai, möchte den Vertrag auch nicht aushändigen, angeblich weg.
Wie ist die Rechtslage?
Rechtsschutzversicherung vorhanden, trotzdem möchte soll es eigentlich keinen Ärger geben. Sehe aber genauso wenig ein das Auto zurückzunehmen, die aktuellen Mängel gab es bei Verkauf nicht. Wer weiß wie die aktuelle Besitzerin das Auto bewegt hat.
Alles Privat gekauft und Verkauft.
Nun zur eigentlichen Frage:
Muss ich das Auto zurücknhemen?
Bei einer evt. Rücknahme, was ist mit den derzeitigen Mängeln die definitiv nach Verkauf entstanden sind?
3 Antworten

Ein Recht oder einen Zwang zur Rücknahme gibt es nie.
Aber du bist zur Erfüllung des Kaufvertrags verpflichtet. Das klappt hinsichtlich der Unfallfreiheit natürlich nicht, so dass der Käufer Schadenersatz verlangen kann, sofern das Auto durch den Unfall einen geringeren Wert hat.
Zu den technischen Mängeln: Einen erhöhten Ölverbrauch kann man bei der Probefahrt nicht bemerken; wie hoch soll er laut Käufer denn sein?
Bei den anderen Mängeln hat er Pech gehabt, sofern du die Gewährleistung ausgeschlossen hast.

Niemand kann dich zwingen, das Auto zurückzunehmen. Es kann aber sein, dass du dem Verkäufer Geld zurückzahlen mußt. Ob du im Gegenzug das Auto zurückbekommen willst, ist deine Entscheidung.

Niemand kann dich zwingen, das Auto zurückzunehmen.
Aber klar doch! Er hat die Unfallfreiheit zugesichert, was er ganz offensichtlich nicht konnte - die ist auch mit einer Reparatur nicht wieder herzustellen und stellt einen eklatanten Mangel dar. Damit sollte der Käufer durchaus ein Recht auf Rückabwicklung bzw Rücktritt vom Kaufvertrag haben.

Das ist richtig. Aber ob der Verkäufer das Auto zurückbekommen will, bleibt ihm überlassen.

Das Wollen schon, das Müssen nicht... 😉

Du hast eine Versicherung, also lass dich anwaltlich beraten.

leider zu dieser Uhrzeit sowie am Wochenende nicht zu erreichen.
Jedoch beschäftigt mich das Problem sehr.
Sollte auch an Menschen gehen die wissen was ein Gesetzestext ist und dies verstehen.

Du hast etwas zugesichert, was du letztlich (wie man jetzt unschwer sieht) nicht konntest, die Unfallfreiheit. Die kann man auch nicht mehr herstellen, insofern musst du ihn zurücknehmen, wenn sich die Käuferin nicht auf einen Nachlass einlässt, was sie schwerlich tun wird.
Für die jetzigen Schäden bist du nun nicht haftbar, insofern hast du dann wohl Anspruch auf Rückabwicklung mit Übernahme des wieder reparierten Autos.
Aber warum hat man nach einem knappen halben Jahr den Kaufvertrag vom ursprünglichen Kauf nicht mehr?! Das ist mehr als fahrlässig... 🙄 Das ganze Gelaber mit Zeugen vor Gericht wird wackelig und verspricht zumindest keinen sicheren Erfolg.
Du solltest den reparierten Wagen zeitnah zurücknehmen, um dir Rechtskosten von der Seite zu ersparen (die sonst sicherlich kommen werden), und zusehen, dass du deinen Kaufvertrag wiederfindest! Dann deinem Verkäufer auf den Leib rücken. Und ich würde die jetzige Rückabwicklung mit Auto zurück zu dir zusehen ohne Anwalt ihrerseits oder gar Gericht abzuwickeln, sonst würde ich nicht sicher ausschließen wollen, ob dir der Reparaturanspruch des zurückgenommenen Fahrzeugs womöglich aberkannt wird...
Er hat ihn nur ca 300km gefahren, einen Wert kann er mir nicht nennen.
Wie sieht es aber aus wenn später ein Gericht entscheidet (wohl wahrscheinlich) das ich das Auto zurücknehmen muss und es hat jetzt aber viele mängel die bei verkauf nicht da waren ?