Gebrauchsregel für einen Trockenraum

3 Antworten

Du hast vollkommen recht: Das ist Gemeinschaftseigentum. Allerdings würde mich die Entwicklung in dieser Sache schon interessieren. Gab es in der Vergangenheit Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung zu diesem Raum? Ist der Raum eventuell einer bestimmten Person zur Nutzung zugewiesen worden? Ohne die ganze Geschichte zu kennen ist es unmöglich über die Anspruchslage zu entscheiden.

Es wurde weder ein Beschluß gefaßt noch die Nutzung einer bestimmten Person zugewiesen.

Meines Erachtens handelt es sich bei einem Trockenraum um Gemeinschaftseigentum, das nicht zur priaten Nutzung freigegeben ist gemäß § 15 WEG.

ja ist auch so, hast du vollkommen messerscharf erkannt, weil sonst hieße er ja sondernutzungsfläche

da stimme ich BVBSchalker zu, ich würde die Hausverwaltung darauf aufmerksam machen...wenn die sich dafür nicht interessieren >> einfach mal anmahnen + Verwaltungsbeirat informieren. Die sollten zusammen schon in der Lage sein das zu klären