Geblitzt worden, obwohl keine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt war - zulässig?

6 Antworten

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Also zunächst mal: Ja, das ist zulässig:

Wenn auf einer Bundesstraße (oder sonst wo) vor einer Einmündung eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt ist, gilt die auch noch nach der Einmündung, auch ohne neues Schild. Und sie gilt auch für Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße auf die Bundesstraße abbiegen, obwohl sie die Beschränkung gar nicht sehen konnten.

Begründen kann man das auf verschiedene Weise:

  1. Normalerweise steht die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung nur so weit hinter der Einmündung, dass man (zumindest bei "normaler" Beschleunigung) vorher kaum die überhöhte Geschwindigkeit erreicht.
  2. Normalerweise steht die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung so kurz hinter der Einmündung, dass man sie von der Einmündung schon sehen kann - und wenn man die Aufhebung sieht, kann man sich denken, dass vorher eine Beschränkung gilt. (Außerdem gilt an solchen Stellen eigentlich immer eine Geschwindigkeitsbeschränkung - zumindest kenne ich keine größere Landstraßenkreuzung ohne Beschränkung.)
  3. Normalerweise kommen aus den Seitenstraßen nur Ortskundige, die wissen, dass auf der Hauptstraße eine Beschränkung gilt.

Die ersten beiden Argument sind von mir, das dritte ist das juristisch "vorgesehene" - und genau da kannst Du mit Deinem Widerspruch ansetzen: Wenn Du nicht ortskundig bist, kannst Du von der Beschränkung auch nichts wissen. ABER: wenn Du den Feldweg als nicht-Ortskundiger gar nicht hättest benutzen dürfen (wenn der z. B. nur für "landwirtschaftlichen Verkehr" oder "Anlieger" zugelassen ist - solche Verkehrsteilnehmer sind ortskundig), dann hast Du wiederum schlechte Karten, weil Du Dich selbst verschuldet unrechtmäßig in diese Situation gebracht hast.

Hast du Zeugen, die dir bestätigen, dass du aus dem Feldweg rausgekommen bist?

War zwischen Feldweg und Kontrollstelle kein VZ?

Wenn du beide Fragen mit ja beantworten kannst, dann hat ein Einspruch u. U. auch vor Gericht erfolg. MfG

War der Feldweg ein öffentlicher Feldweg? Also nicht nur für landwirtschaftlichen Verkehr? Ansonsten wirst du damit wohl kaum argumentieren können!

Feuerzeug26 
Fragesteller
 05.07.2015, 15:35

Ich bin von einer anderen Richtung aus zu dem Bauern gefahren und von dort ging der Feldweg weg. Den habe ich genommen weil ich gesehen habe, daß der direkt zur Landstraße führt. Somit konnte ich also auch nicht auf der Hinfahrt sehen, daß da ein Limit ist.

KateJoann  05.07.2015, 15:37

Ja die Frage ist aber eher, ob du überhaupt auf dem Feldweg fahren durftest. Weil wenn es ein öffentlicher Weg für Autos war, hätte ein Schild aufgestellt werden müssen um auf die aktuelle maximal Geschwindigkeit hinzuweisen. Wenn es natürlich nur ein privater Weg ist, der nicht als Straße gedacht ist, oder sogar nur für landwirtschaftlichen Verkehr, wirst du halt nicht sagen können "ich bin illegaler weise auf einem Weg gefahren, der gar nicht dafür vorgesehen ist und habe deshalb kein Schild gesehen".

@Feuerzeug26, 

sicher wirst du Einspruch erheben dürfen. Ich bin aber nicht sicher, ob der Einspruch dir nützt.

Freundliche Grüße 

Delveng