Geblitzt ohne Kennzeichen was tun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was für eine "Beschreibung" willst Du Dir holen???

Egal - was auch immer Du für ein neues Kennzeichen brauchst: Hole es Dir.

Und was das Blitzen angeht, wirst Du wohl Glück haben: Ohne Kennzeichen kann Dich keiner ermitteln - wenn Du es der Polizei nicht auf die Nase bindest.

DerJoergi  09.01.2017, 12:08

Das geht sehr wohl und in der Regel ermitteln die auch. Natürlich kann man Glück haben, ich würde es darauf aber nicht ankommen lassen.

Gute Frage. Meines Erachtens hättest du ohne Kennzeichen überhaupt nicht mehr fahren dürfen, zumindest wenn man es rechtlich eng auslegt. Wenn die Behörden jetzt aufgrund des Blitzens ermitteln, droht dir theoretisch eine Anzeigen wegen Verschleierung (weiss nicht die korrekte juristische Bezeichnung). Ich würde an deiner Stelle sowohl die Kommune wie auch die Polizei wegen dem Blitzen kontaktieren, wenn du weisst wer geblitzt hat nur die entsprechende Behörde. Da du das fehlende Kennzeichen schon gemeldet hattest kannst du darauf hoffen, dass dir außer dem Bußgeld für die überhöhte Geschwindigkeit nichts weiter droht. Ermitteln die dich aber ohne Meldung, gibts garantiert richtig Ärger.

DerJoergi  09.01.2017, 12:14

Aufgrund der anderen Kommentare möchte ich noch ergänzen, dass ich jahrelang im Bereich Jugendgerichtshilfe tätig war, da kann ich mich noch gut an einen Fall erinnern, wo ein junger Mann (mit Absicht) ohne Kennzeichen unterwegs war und dabei auch geblitzt wurde. Die Polizei hat es dann geschafft ihn trotzdem ausfindig zu machen. Die können natürlich nicht unbegrenzt ermitteln, im Wohnort oder Landkreis prüfen die aber auf jeden Fall alle Fahrzeugtypen mit der passenden Farbe. Wenn die Polizei geblitzt hat kommen die ggf. auch auf deine Meldung.

Du solltest es melden, passieren wird nicht viel mehr als mit Kennzeichen. Fahren ohne Kennzeichen hat keine Auswirkungen auf die Zulassung des Kraftfahrzeuges und stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einen Bußgeld von 10 Euro geandet wird, da du den Verlust des Kennzeichens aber vorher gemeldet hattest, entfällt das in deinen Fall. Sonst hast du nichts zu befürchten, du hast nicht mit Vorsatz gehandelt, Vorsatz würde bedeuten, du hast die Kennzeichen absichtlich selber entfernt, in der Absicht dadurch ungestraft schneller fahren und geblitzt werden zu können.