Geblitzt mit bestehendem Fahrverbot?

7 Antworten

Bruder als Fahrer angeben ist die schlechteste Lösung. Maulhalten und zahlen die bessere. Denn ....

.... der Auskunftsgeber über die Person des Fahrzeugführers riskiert die
Einleitung eines Strafverfahrens wegen falscher Verdächtigung gemäß §
164 Abs. 2 StGB, wenn er über einen anderen wider besseren Wissens eine
Behauptung aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder
andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen. Genau dies ist
der Fall, wenn wissentlich eine falsche Person als Fahrzeugführer benannt wird.

Das wird der Tatbestand wegen Fahrens ohne gültiger Fahrerlaubnis. Dann würde wohl ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden! Es wird ein längeres Fahrverbot werden.

Das Foto erkennt doch den Fahrer, wie willst Du da Deinen Bruder angeben, wenn schon ein Bild wegen Fahrverbots von Dir existiert. Weshalb hältst Du das Verbot nicht ein, und fährst auch noch zu schnell. Das Fahrverbot wird verlängert werden.

Du bist also eigentlich ohne Führerschein geblitzt worden richtig? Der Betrag wird wohl so niedrig sein, das die Daten nicht geprüft werden denke ich. Ich meine mal gehört zu haben, das alles ab 35 Euro Bußgeld geprüft wird. Kann mich da aber auch irren.

Wenn der Bescheid kommt schnell bezahlen und gut ist.

Wenn dich einer verpfeifen sollte, solche Menschen gibt's ja, dann blüht dir ganz schön was. Ich bin kein Moralapostel und will dich auch nicht belehren. Aber stelle dir mal vor anstatt eines Blitzers hättest du jemandem umgefahren, oder du hättest sonst einen Unfall gehabt.

Wenn es dann äußerst blöd läuft, wirst du des Lebens nicht mehr froh. Lasse die Karre besser stehen.

Pablo11Wwjd1564 
Fragesteller
 08.02.2017, 18:37

Also hätte ich es besser bezahlen sollen wie zu schreiben das mein Bruder gefahren ist?

AlterHaudegen75  08.02.2017, 18:43
@Pablo11Wwjd1564

Jap. Wie hoch war denn der Betrag den du hättest überweisen können?

Bomberos911  08.02.2017, 18:49
@Pablo11Wwjd1564

Klar. Geldeingang wäre registriert worden. Fall abgeschlossen. So schaut sich nochmal jemand den Fall an, macht eventuell einen Passbildabgleich und stellt fest, dass du gefahren bist. Oder dein Bruder legt Einspruch ein, sagt er wäre nicht gefahren. Wahrscheinlichkeit gering, aber könnte passieren. Und dann kann es schnell mal passieren, dass doch mal einer die richtigen Fragen stellt.

Pablo11Wwjd1564 
Fragesteller
 08.02.2017, 19:08
@AlterHaudegen75

15 € kam erst kann es ja noch schnell überweisen ?

AlterHaudegen75  08.02.2017, 20:29
@Bomberos911

Hau die Kohle raus und kreuze die Finger das niemand auf die Idee kommt, sich die Sache näher anzusehen weil du die Sache mit deinem Bruder gemacht hast. Das Ordnungsamt steht dann gerne mal vor der Tür zum Bildabgleich.

Sollte alles heraus kommen, dann ist das Fahren ohne Führerschein. Dann gibt es es echt einen auf den Hintern. Folgen können Freiheitsentzug ( Härtefall), eine hohe Geldbuße, weiterer Entzug der Fahrerlaubnis und ich meine es könnte sogar eine MPU folgen. Sollte das Fahrzeug nicht auf deinen Namen zubelassen sein, dann bekommt der Halter des Fahrzeugs ebenfalls einen drauf.