2x hintereinander geblitzt mit punkten - Fahrverbot?!?!

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2 mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h geblitzt zu werden bedeutet: 1 Monat Fahrverbot. Das Jahr beginnt mit der Rechtskraft des ersten Verstoßes, bei einem weiteren Verstoß zählt dann der Tattag.

Also wohl Glück gehabt, 2 km/h mehr und 1 Monat watscheln wäre angesagt.^^

Aber Vorsicht! 3 mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 20 km/h zuviel kann auch ein Fahrverbot bedeuten.

Vielen Dank für den Stern. ;)

http://www.bussgeldkatalog2011.de/bussgelder/2-tempoueberschreitungen

hoffe, dass es Dir weiter hilft, Fahrverbot wird es wohl nicht geben, aber es kann sein dass das zweite mal teurer wird, weil es zeitlich ziemlich nah zusammen liegt. Ich würde rst mal abwarten, was da auf Dich zukommt. Wenn Dir die Strafe zu krass erscheint, würde ich einen Anwalt konsultieren, natürlich ist das alles eine reine Rechensache.

Ja danke, um wieviel wirds denn dann teurer ?? kam man sowas auch nachrechnen bzw lesen ...

greetings

@physiobunny

leider wüsste ich nicht wo. Ich denke, dass es eine reine Ermessensache ist. Wenn der Sachbearbeiter gut drauf ist, kannst Du Glück haben, es kann aber auch sein, dass er am Wochenende nicht dran gelassen wurde, tja und dann..... Wie gesagt, eigene Entscheidung. Du kannst übrigens gegen jeden amtlichen Bescheid einlegen, abr Vorsicht, denn bei Verkehrsvergehen landet ein Einspruch, glaube ich, direkt vor Gericht. Wenn Du eine Verkehrsrechtsschutzvers. hast, brauchst Du für den Anwalt normalerweise nichts zu bezahlen. Bei manchen Versicherungen könne Dir die auch schon am Telefon Tipps geben. Mach Dich erstmal nicht verrückt, warte ab, vielleicht ist ja alles nur halb so wild

Warte erst mal ab.Du bekommst es noch schriftlich.

Ich will mich ja nur vorbereiten ... ;)

ich glaube du musst 1 monat zu fuß gehen bin mir aber nicht sicher... guck doch einfach mal im online-bußgeldkatalog nach

Machmal glaube ich, dass ich der Einzige bin der sich Gesetze durchließt. Nein eigentlich bin ich mir sicher, dass nur ich Gesetze lese.

Biste du dir sicher, dass du die "Ordnungwiedrigkeit" im Geltungebereich des OWiG begangen hast?

Wurde das Schreiben ordnungegemäß (OWiG) unterschrieben?(handschriftlich)

Arbeitet das "Amt" vorschriftsmäßig nach SCHAFT und SMAD Gesetzen (kann es eine Alliirtenkontrollnummer vorweisen?

usw.

Wenn nein dann sind die Schreiben ungültig, sogar gesetzeswiedrig.

Sind wir beim Schreiben dieser Antwort etwa zu tief in Glas gefallen?? Oder Zeitmaschine erfunden bzw. in der Vergangenheit hängen geblieben??

Lies lieber mal die aktuell gültigen Gesetze durch und nicht die aus dem Museum. :P

SHAFT- und SMAD-Gesetze habe heute in D keine Gültigkeit mehr - (z. B. existieren die Sowjets gar nicht mehr^^). Somit dürfte sich auch eine Alliiertenkontrollnummer erübrigen. :P

Willkommen in der Gegenwart.^^

Oder wolltest du uns doch etwas ganz anderes sagen?? Wenn ja, dann lege mal los und nenn uns die Quellen deiner Gesetze. :P

@Eichbaum1963

Wie ich schon geschrieben habe bin ich der Einzige der (Gesetze) lesen kann.

Ich wollte dich nicht beim schlafen stören, aber du woltest es ja nicht anders.

Ich könnte lang und breit die Leute aufzählen die nach 1990 zuunterhilfenahme der SHAEF Gesetze verurteilt wurden, aber das würde den Rahmen sprengen.

Bitte lese dir einfach mal das Grundgesetz durch. Genaugenommen den Artikel 139.

Die SHAEF Gesetze haben solange gültigkeit bis ein Friedensvertrag unterschrieben ist.

Somit dürfte sich die Alliirtenkontrollnummer nicht erübrigt haben. Und oberen "Beamten" wissen das.

MfG Noris

ps: Wer seine Rechte nicht kennt hat keine!

@mpNoris

Ich könnte lang und breit die Leute aufzählen die nach 1990 zuunterhilfenahme der SHAEF Gesetze verurteilt wurden, aber das würde den Rahmen sprengen.

Ist ganz einfach. Eigentlich war das nämlich nur ein gewisser Herr Schalck-Golodkowski.

Bitte lese dir einfach mal das Grundgesetz durch. Genaugenommen den Artikel 139.

Ja und? Der lautet: "Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt." Thema verfehlt, oder ?

Somit dürfte sich die Alliirtenkontrollnummer nicht erübrigt haben. Und oberen "Beamten" wissen das.

Doch, hat sie, schon seit 1955.