Bekannter aus Ausland mit meinem Fahrzeug geblitzt? Was nun?

4 Antworten

Grundsätzlich sehe ich das so, daß wenn ich mir ein Auto ausleihe und geblitzt werde, muß ich dafür gerade stehen. Das nenne ich Ehrensache. Statt den Ärger anderen aufzuhalsen.

Ist das nur ein Bekannter, kann er sich selber bei der Polizei als Übeltäter melden oder Dein Onkel macht das. Ist der nicht zu weitläufig verwandt, habt Ihr ein Zeugnis-Verweigerungsrecht

Läßt sich seitens der Ordnungsbehörden nicht ermitteln, wer gefahren ist, kann die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

Also kann man es drehen und wenden, wie man will. Wenn der Onkel nicht den Ärger ausbaden will, gibt er an, wer gefahren ist oder der Bekannte "stellt" sich selbst!

Ja wir wollen ja den Fahrer angeben aber der ist wieder in Dänemark. Kommt dann die Strafe zu ihm nach Dänemark

@Mehmet040697

Die Ordnungsbehörden werden da nichts unversucht lassen! Die werden sich definitiv an die dänischen Behörden melden. 30Km/h zu viel ist ja nicht gerade ein Pappenstiel. kann er von Glück sagen, daß die Strafe nach deutschem Recht verhängt wird. In anderen EU-Staaten sind die Strafen wesentlich härter.

Er bekommt die Geldstrafe UND den Punkt, wen ihr ihn angebt.

Auch wenn er seinen Führerschein nicht aus Deutschland hat, kann er trotzdem Punkte bekommen oder sogar ein Fahrverbot für Deutschland.

Zahlt er nicht, gibt es mit vielen EU-Ländern Rechtshilfeabkommen, die dazu führen, dass nationale Behörden mit Aufschlag das Geld eintreiben.

Wenn wir die Daten von dem Fahrer aus Dänemark angeben bekommt er die Geldstrafe und den Punkt

Dabei dürfte es dann eher nur um das Bussgeld gehen:

https://www.pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/diverse/Mobilitaet_Verkehr/Grenz%C3%BCberschreitende%20Bu%C3%9Fgelder.php

Seit 2010 können Bußgelder aus Dänemark auch in Deutschland und umgekehrt vollstreckt werden. Dies geht aus dem EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen hervor. In diesem Beschluss haben fast alle EU-Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme von Italien, Griechenland und Irland, eigene Gesetze erlassen, die festlegen, dass Bußgelder aus dem Ausland ebenso gültig sind, wie die eigenen.

https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

Bei Familienangehörigen musst du keine Auskunft über den Fahrer geben.

Du kannst schlichtweg aussagen, dass du nicht weißt, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist.

Damit machst du dich nicht strafbar und die meisten Verfahren werden daraufhin eingestellt.

Das war bei meinem Bruder genauso.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wollen die dann kein fahrtenbuch sehen?

@Mehmet040697

Es ist möglich, dass man ab dann ein Fahrtenbuch als Auflage bekommt. Da ist das Bussgeld erträglicher.

@derLordselbst

Das kann dir danach auferlegt werden.

Wurde bei uns bspw. aber nicht.