Wie auf Bußgeldanhörung reagieren?

7 Antworten

Im Zweifel wird der Akt direkt an die Staatsanwaltschaft übergeben, und dein nächster Termin ist vor einem Richter. Dann wird es in der Tat deutlich teurer. Zahle die EUR 100,00 und akzeptiere den Punkt. Dann ist Ruhe.

Hallo.

An deiner Stelle würde ich dazu stehen. Mir ist das auch mal passiert und wir haben angegeben das wir nicht wüssten wer das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt gefahren ist. Und einige Wochen später stand die Polizei auf der Matte und ich habe denen auch noch die Türe aufgemacht und der sagte direkt "Ach da haben wir sie aber schnell gefunden dann brauchen wir ja keinen Personalausweis abgleich durchführen"

Und dann kam noch mehr bearbeitungsgebühr dazu und ne Strafe wegen unterschlagung von wissen oder so ähnlich.

Also zieh es nicht in die Länge und zahl das lieber sofort.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Hallo wo00lf,

wenn Du den Verstoß nicht zugibst oder gar abstreitest kommt die Polizei zu Dir und macht einen Bildabgleich. Eventuell werden noch Nachbarn befragt, ob Du die Person auf dem Bild bist oder nicht.

Insofern ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Du auf diese Weise identifiziert werden kannst.

Schlimmstenfalls geht die ganze Sache vor Gericht und der Richter fällt die Entscheidung ob Du gefahren bist oder nicht. In dem Fall, dass der Richter glaubt, dass Du der Fahrer warst kommen noch die gesamten Verfahrenskosten auf Dich zu.

Gibt's Du den Verstoß zu, kommt laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog ein Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt drauf zu:


Tatbestandsnummer: 103763

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um .23. km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: *).50. km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).73. km/h.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat(andere Kfz) Tab.: 703010

Bußgeld: 80,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß


Bist Du aus der Probezeit raus, hat der A-Verstoß keine Folgen für Dich. In der Probezeit musst Du allerdings ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen, dessen Kosten bis zu 400,- Euro betragen. Zudem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Nun musst Du selber entscheiden, ob Du bereit bist das Risiko einzugehen, Deine Tatbeteiligung abzustreiten in der Hoffnung, dass Du streiffrei ausgehst, aber dafür im ungünstigsten Falle mit einem Gerichtsverfahren und damit erheblichen Mehrkosten rechnen musst.

Schöne Grüße
TheGrow

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mir ist es das Risiko und den Aufwand nicht wert, also habe ich den Tatbestand jetzt zugegeben. Zumal ich eh aus der Probezeit raus bin.

@wo00lf

Nicht das Risiko und der Aufwand sollten deine Beurteilungsgrundlagen sein - sondern die Wahrheit!

Wenn der Vorwurf stimmt, dann zahle, wenn nicht, dann erhebe Einspruch.

Wenn dein Vater dich angegeben hat, wird es schon mal eng für dich.

Wenn Du dann sagst, nicht gefahren zu sein, mußt du halt angeben, an wen du das Auto weitergegeben hast.

Das Fahrtenbuch ist Auto-bezogen, also bekommt dein Vater die Auflage, ein solches zu führen.

Zahle lieber und fahre nächstes mal angemessen schnell

Was soll das Theater? Dein Vater hat dich als Fahrer angegeben und es gibt ein Foto. Zahl einfach und gut ist es. Alles andere würde die Sache nur noch schlimmer machen. Im Zweifelsfall könnte dein Vater auferlegt bekommen, dass er ein Fahrtenbuch führen muss. Das würde ihm sicher nicht gefallen.