Geblitzt - Bild unklar , fahrtenbuch verlegt?
Servus,
Heute kam ein Bußgeldbescheid in unsere Firma geflogen. Abzgl. Toleranz 22kmh zu schnell.
Fahrzeug war unser Poolfahrzeug, welches natürlich auch ein Fahrtenbuch besitzen sollte, dies ist jedoch nicht mehr auffindbar... Problematisch daran ist noch, dass das Foto sehr schlecht zu erkennen ist.
Was kann auf die Firma nun zukommen?
3 Antworten
Wir haben auch Flottenfahrzeuge mit je einem Fahrtenbuch. Daneben befinden sich im Computer der Kfz-Stelle noch die Buchungslisten, denn jedes Fahrzeug muss vorgebucht und eingetragen sein. Sollte ein Fahrtenbuch fehlen, weiß man so trotzdem, wer in dem Zeitraum gefahren ist. Auch der Zeitraum, in dem das Buch verschwunden ist (welch Zufall...), sollte sich eingrenzen lassen, in dem man die letzten Fahrer befragt. Ist der Fahrer nicht festzustellen, das Buch nicht auffindbar und das Bild nicht verwertbar, hat der Fahrer evtl. Glück gehabt. Sollte aber über eine weitere Liste der Fahrer bestimmbar sein, ist wohl eine Abmahnung fällig.
Das Fahrzeug wird relativ selten genutzt, maximal 1 mal im Monat.
Das blitzerfoto ist nun 2,5 Monate her und laut Aussagen der letzten Fahrer, war es dort schon nicht vorhanden ( aber haben natürlich nicht Bescheid gesagt ..)
War das ein von einer Behörde angeordnetes Fahrtenbuch oder eine interne Regelung der Firma?
Kann der Fahrer nicht festgestellt werden dann wird auch niemand das Bußgeld zahlen müssen und den Punkt bekommen können.
Allerdings kann es dann zur Verpflichtung kommen ein Fahrtenbuch führen zu müssen - das möglicherweise nicht nur für dieses eine Fahrzeug sondern für den gesamten Fuhrpark.
Handelte es sich schon um ein solches Fahrtenbuch dann kostet das 100€ Bußgeld plus 28,50€ Gebühren/Auslagen.
Das Blitzerfoto ist aber im Original von sehr viel besserer Qualität, möglich ist also auch ein Hausbesuch der Polizei o.ä. um den Fahrer zu ermitteln.
Derzeit ist es nur eine interne Regelung bei uns, die eigentlich gemacht wurde um genau dies vorzubeugen...
Ich werde später mal bei der zuständigen Behörde anrufen und denen den Fall schildern. Mal sehen was die zu sagen haben
Danke schonmal!
Kann man evtl bei der Schlüsselausgabe nachschauen, muss man sich da eintragen wenn man den Schlüssel holt?