Gebärdensprache - Kaufverträge?

2 Antworten

Ein Kaufvertrag kommt durch gegenseitige, gleichlautende Willenserklärung zustande, da gibt's keine Formvorschrift.

Wenn der Bäcker sagt" ich verkaufe Dir das Brötchen für 40 CT." und du legst wortlos 40 ct auf den Tresen, dann ist damit ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag entstanden. Wenn jemand in Gebärdensprache seinen Willen erklärt, gilt das gleiche, sofern Käufer und Verkäufer verstehen was der andere Kund tut. Dabei kommt es auch nicht auf den Wert der Sache an, sondern nur,ob es sich um einen Kaufvertrag über eine Sache handelt. Kaufverträge uber Immobilien bedürfen zb. der notariellen Form.

Er ist händisch (analog zu mündlich).