Gültiger Kaufvertrag (ebay Kleinanzeigen)?

3 Antworten

Wann liegt ein Vertrag vor?

Ein Vertrag kommt durch zwei sich deckende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) §§ 145, 147 BGB zustande.

§ 145 Bindung an den Antrag

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

§ 147 Annahmefrist

(1) 1Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. 2Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.

Fazit: Der Verkäufer macht ein Angebot. Wird das durch den Käufer angenommen, ist der Verkäufer an den Vertrag gebunden und muss diesen erfüllen. Will der Verkäufer evtl. noch weitere Angebote abwarten, bzw. gar nicht verkaufen, muss die Gebundenheit deutlich ausgeschlossen worden sein. z.B. durch die Formulkierung:"Freibleibendes Angebot".

Wenn das "ich würde..." des Käufers nicht an ein vereinbarte Beschaffenheit geknüpft ist, ist auch ein "ich würde" eine verbindliche Willenserklärung.

Eine vertragliche Vereinbarung wäre z.B. wenn der Käufer sagt: "Wenn Sie mir die Ware als Geschenk verpacken, nehme ich gleich beide".

"Ich würde 2 Stück nehmen, wenn wir uns über den Preis einigen können".

Es geht also um die Absichtserklärung des Käufers.

Die vertragstypischen Pflichten beim Kaufvertrag nach § 433 BGB sind:

Für den Verkäufer die sach- und rechtmangelfreie Übergabe an den Käufer.

Für den Käufer entsteht die Pflicht die Kaufsache zu bezahlen und vertragsgemäß abzunehmen.

Die rechtlichen Bestimmungen sind nicht sehr kompliziert, wie du siehst. Seine Ansprüche ggf. auch durchzusetzen, ist dagegen schon etwas aufwendiger.

Hat der Verkäufer z.B. die Ware auf Rechnung verschickt, hat er Anspruch auf Bezahlung. Den Kaufpreis kann er über ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren unkomplziert einklagen und ggf. pfänden lassen.

Das finktioniert aber nicht mit Sachwerten. Hier müsste er über eine zivilrechtliche Klage seinen Anspruch auf Abnahme durch den Käufer geltend machen.

Gut zu wissen: Kann der Verkäufer die bezahlte Ware nicht versenden, weil er keine Zustelladresse hat, ist das das alleinige Problem des Käufers. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet die Adresse des Käufers zu ermitteln.

Ist damit deine Frage zunächst beantwortet?

Ein weiteres Problem ist, dass auf eBay Kleinanzeigen keine Nutzerdaten gespeichert werden. Wohin soll der Verkäufer seine Forderungen gegen dem Käufer schicken?

Solche Dinge machen das Ganze in der Praxis schwierig.

Vielen Dank, damit ist meine Frage absolut beantwortet :)

Auch wenn dir meine Antwort nicht passen wird:

Ebay Kleinanzeigen ist für Selbstabholer und Barzahler gedacht.

Was ist denn eine "Trackingversand"?

War da wohl etwas vorschnell *ups*

Werde das ab jetzt auch so handhaben. Damit meinte ich nur einen Packetversand mit Packetverfolgung

@Zockaaa

Versicherter Versand ist allgemein schon mal richtig.

Ich habe auch schon mehrfach an völlig unbekannte Leute ganz normal Geld überwiesen und dann, wie vereinbart, die Ware erhalten. Selbst hier auf GF kam schon mal ein Deal zu Stande.

Ich warne aber ausdrücklich davor, bei Ebay-Kleinanzeigen solche Sachen zu machen. Weil dort ne ganze Menge schwarze Schafe unterwegs sind. Besonders wenn es sich um "erstaunlich preiswerte Dinge" handelt.

ja, das ist ein kv und nu?